
Finanzielle Exerzitienförderung für Priester der ED Wien
(Hier geht es zu Informationen zur Exerzitienförderung für Pastoralassistent*innen und Diakone)
Aus dem Wiener Diözesanblatt, 149. Jg, Nr. 9, September 2011
61. Finanzielle Exerzitienförderung für Priester
Für Priester, die in die ED Wien inkardiniert sind oder in einem aktiven Dienstverhältnis zu ihr stehen, gilt: Die Aufenthalts- und Kurskosten von Exerzitien (nicht aber die Reisekosten) werden zu 50% von der Erzdiözese refundiert, falls folgende zwei Voraussetzungen erfüllt sind:
- Die Exerzitien müssen mindestens sechs Nächtigungen inkludieren (d.h. sich über mind. fünf volle Tage erstrecken.)
- Die Exerzitien müssen im Schweigen gehalten werden. (Das schließt Vortragsexerzitien nicht aus, wenn außerhalb der Vorträge und während der Mahlzeiten geschwiegen wird.)
Vorgangsweise zur Erstattung:
Im Pastoralamt, Bereich Förderung geistlichen Lebens*, ist schriftlich einzureichen:
- Nachweis über die Erfüllung der beiden genannten Anforderungen an die Exerzitien (z.B. Kopie der Ausschreibung)
- Zahlungsbelege (Es können auch Kopien sein, wenn die Originale für die steuerliche Geltendmachung des Selbstbehaltes gebraucht wird.)
- Bekanntgabe der eigenen Kontoverbindung
Die Unterstützungsaktion gilt bis auf Widerruf.
Priester haben jedes Jahr das Anrecht auf Unterstützung eines Exerzitienkurses.
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* seit 1.9.2020: Bereich "Christsein.Christwerden" (Pastoralamt), Stephanspl. 6/554, 1010 Wien, christsein-christwerden@edw.or.at