
Finanzielle Exerzitienförderung für PastoralassistentInnen, JugendleiterInnen und Diakone der ED. Wien
(Hier geht es zu Informationen über: finanzielle Exerzitienförderung für Priester)
aus dem Wr. Diözesanblatt 153. Jg., Nr. 12 (Dez. 2015)
Für PastoralassistentInnen sowie JugendleiterInnen in der Erzdiözese Wien, die in dieser Funktion in einem aktiven Dienstverhältnis zu ihr stehen, und für ständige Diakone der Erzdiözese Wien, gilt: Die Aufenthalts- und Kurskosten von Exerzitien (nicht aber die Reisekosten) werden zu 50% von der Erzdiözese refundiert, falls folgende zwei Voraussetzungen erfüllt sind:
- Die Exerzitien müssen mindestens sechs Nächtigungen inkludieren (d.h. sich über mind. fünf volle Tage erstrecken.)
- Die Exerzitien müssen im Schweigen gehalten werden. (Das schließt Vortragsexerzitien nicht aus, wenn außerhalb der Vorträge und während der Mahlzeiten geschwiegen wird.)
Vorgangsweise zur Erstattung:
Im Pastoralamt, Bereich Christsein.Christwerden (Stephansplatz 6/555, 1010 Wien, christsein-christwerden@edw.or.at, 01/51552-3309), ist schriftlich einzureichen:
- Nachweis über die Erfüllung der beiden genannten Anforderungen an die Exerzitien (z.B. Kopie der Ausschreibung)
- Teilnahmebestätigung
- Zahlungsbelege (Es können auch Kopien sein, wenn die Originale für die steuerliche Geltendmachung des Selbstbehaltes gebraucht wird.)
- Bekanntgabe der eigenen Kontoverbindung
Die Unterstützungsaktion gilt ab 1.1.2016 bis auf Widerruf.
Das Anrecht auf Unterstützung bezieht sich auf einen Exerzitienkurs pro Jahr.