Voraussetzungen
Die Kirche will für den Dienst des Diakons (derzeit nur) Männer weihen, die sich als reife Christen, in Familie, Kirche und Berufswelt bewährt haben. Als Voraussetzungen werden erwartet:
- ein engagiertes Leben aus dem Glauben und dem Gebet
- die Integration und Mitarbeit in einer Pfarrgemeinde
- die Offenheit für den diakonischen Dienst
- physische und psychische Gesundheit
- Teamfähigkeit und Freude in der Zusammenarbeit mit anderen
- Lernfähigkeit
bei Verheirateten:
* Die Bewährung in Ehe und Familie sowie die Bereitschaft der Ehegattin (und der Kinder) den zukünftigen Dienst als Diakon aktiv mitzutragen. (Mindestalter bei der Weihe: 35 Jahre; im Fall des Todes der Ehegattin ist eine neuerliche Heirat nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich)
bei Unverheirateten:
Die volle Bereitschaft zur lebenslangen Ehelosigkeit als verpflichtender Zölibat. Mindestalter bei der Weihe: 25 Jahre)
Mehrheitlich arbeiten die Diakone ehrenamtlich, das heißt unter Beibehaltung des bisherigen weltlichen Berufs. In bestimmten Fällen kann der Dienst des Diakons auch hauptberuflich (mit kirchlicher Anstellung) ausgeübt werden, dies setzt allerdings eine bewährte pastorale Anstellung voraus. Immer aber sollte der Diakon mit den anderen MitarbeiterInnen der Pfarrgemeinde (Pfarrer, weitere Priester, PastoralassistenInnen, usw.) mitverantwortlich für das Geschehen in der Gemeinde sein.