Unter sexuellem Missbrauch versteht man die Nötigung einer Person zu sexuellen Handlungen oder sexuellem Verhalten, wenn diese Person minderjährig oder wegen einer Krankheit unfähig ist, die Bedeutung des sexuellen Vorgangs zu verstehen oder sich aus anderen Gründen nicht dagegen wehren kann.
Sexueller Missbrauch bedeutet, dass Menschen unter Ausnützung eines Abhängigkeitsverhältnisses oder mittels psychischer oder physischer Gewalt angehalten werden:
sich abgreifen zu lassen
den Täter oder die Täterin abgreifen zu müssen
die (entblößten) Geschlechtsteile ansehen bzw. angreifen zu müssen
sich zur sexuellen Befriedigung am Körper des Täters bzw. der Täterin reiben zu müssen
an sich selbst oder am Täter bzw. der Täterin sexuelle Handlungen vorzunehmen
sich auszuziehen und betrachten oder photographieren lassen zu müssen
sich mit pornographischen Filmen oder Bildern konfrontieren zu müssen
sich küssen lassen zu müssen
zum (verletzenden) Geschlechtsverkehr gezwungen zu werden
Das alles ereignet sich natürlich keineswegs nur im Bereich der Kirche, sondern ebenso in Familien, in Einrichtungen für Kinder und Jugendliche im Sport-, Kultur- und Sozialbereich oder in Schulen. Aber Missbrauch durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kirche steht als Ausbeutung von Schwächeren nicht nur im Gegensatz zur Botschaft des Evangeliums, sondern es wird dabei auch der Beziehung der Opfer zu Gott, zum Glauben und zur Kirche nicht mehr gut zu machender Schaden zugefügt.
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