Beratung zum Wohl minderjähriger Kinder im Zuge der Verpflichtenden Elternberatung bei einvernehmlicher Scheidung nach § 95 Abs. 1a AußStrG(Kindschaftsrechtsänderungsgesetz, gültig seit 1.2.2013) wird bei allen 19 Beratungsstellen der Ehe-, Familien- und Lebensberatung der Kategorialen Seelsorge der Erzdiözese Wien angeboten.
Ein gemeinsames Kind verbindet ein Leben lang. Nach einer Trennung ist es für die ehemaligen Partner oft schwierig, Obsorge- und Kontaktrechtsregelungen für das gemeinsame Kind / die gemeinsamen Kinder zu treffen.
Gelingt es den Eltern nicht, Regelungen im Interesse des Kindes zu treffen und diese auch im Alltag einzuhalten, dann kann das Gericht eine Familien-, Eltern – oder Erziehungsberatung nach § 107 Abs. 3 Z. 1 AußStrG anordnen.
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