Fällt es Ihnen schwer mit dem Partner oder der Partnerin dieses Thema anzusprechen?
Wissen Sie vielleicht selbst nicht was ein nächster Schritt sein kann?
Mit solchen oder ähnlichen Fragen sind Sie an einer unserer Beratungsstellen gut aufgehoben.
An vielen Bezirksgerichten stehen wir an Dienstagvormittagen zu zweit (Dipl. Ehe-, Familien- und LebensberaterInnen und JuristInnen) für Beratungen zur Verfügung. An den meisten Gerichten erfolgt die Beratung ohne Voranmeldung, daher sind Wartezeiten möglich.
Trennungen bedürfen rationaler Entscheidungen, welche oft langfristige rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben. Sie werden in Krisenzeiten fachlich kompetent durch Gespräche begleitet.
Ihre Fragen zu Scheidungs- und Trennungsformen, Ehegattenunterhalt, Kindschaftsrecht (Obsorge, Kontaktrecht, Unterhalt), Aufteilung von Vermögen und Schulden, etc. beantworten wir gerne. Wenn Sie gemeinsame minderjährige Kinder haben, brauchen Sie unter anderem eine verpflichtende Elternberatung nach § 95 Abs. 1a KindNamRegGesetz.
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