WANN WIR GERUFEN WERDEN
Die Einsätze der NotfallseelsorgerInnen erfolgen aufgrund der Anforderung durch Einsatzorganisationen.
In erster Linie wird über die Notruf-Nummer 144 in Wien und NÖ alarmiert – der Disponent von Notruf-144 leitet diese Alarmierung dann an die verantwortlichen KoordinatorInnen bzw. ehrenamtlichen MitarbeiterInnen in den jeweiligen Bezirken weiter.
Im Großschadensfall wird über die Landeswarnzentrale (LWZ) alarmiert - diese ist die permanent besetzte Anlaufstelle für die NÖ Feuerwehren und das staatliche Krisen- und Katastrophenschutzmanagement des Landes Niederösterreich.
Im Großschadensfall:
- Betreuung von unverletzten Personen
- Begleitung Sterbender
- Angebot der seelsorglichen Betreuung für die Einsatzkräfte
- Gestaltung liturgischer (Abschieds-)Feiern für Angehörige, Beteiligte und/oder Einsatzkräfte (zusammen mit den SeelsorgernInnen am betreffenden Ort)
Im Individualeinsatz:
- Tod eines nahen Angehörigen im häuslichen Bereich
- Tod eines Angehörigen durch Suizid
- Betreuung von Eltern nach „Plötzlichem Kindstod“
- Begleitung bei Überbringung einer Todesnachricht
- Betreuung von Personen, die einen Verkehrsunfall verursacht haben sowie Unfallzeugen
- Betreuung von Menschen, die einer massiven Bedrohung bzw. Gewalt ausgesetzt waren (z.B. Banküberfall, Geiselnahme)
- Betreuung von Personen bei Verlust ihrer materiellen Existenz (z.B. Hochwasser, Brand, Erdbeben)