Sonntag 22. Dezember 2024
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Verabschiedung von Kaplan Ndoumba, Straning 15.12.2024
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Dechant Franz Majca wird Konsistorialrat
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Abschließende Visitationsbegegnung am 4.12.2024 in S...
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Visitationsfestmesse in der Pfarre Staatz am 17.11.2024
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Begegnungskreis beim Sparmarkt am 16.11.2024
Vielmehr habe ich euch Freunde genannt!
Joh. 15, 15
Namenstage Hl. Bertheid, Hl. Jutta von Spanheim, Hl. Marian der Schotte, Hl. Franziska...

Der Pastorale Vikariatsrat 2024 - 2029

Wir freuen uns, dass sich auch für die neue Periode 2024 bis 2029 aus jedem Dekanat Frauen und Männer bereit erklärt haben, im Pastoralen Vikariatsrat ihr Dekanat zu vertreten.

Neu in dieser Periode ist, dass jedes Dekanat auch eine/n Stellvertreter/in des Dekanatsvertreter/in entsendet.

 

Der PVR setzt sich ab der konstituierenden Sitzung am 28. Mai 2024 wie folgt zusammen:

 

Amtliche Mitglieder:

Vorsitzender des Vikariatsrates - Bischofsvikar Weihbischof Stephan Turnovszky

Vikariatssekretär Diakon Kurt Dörfler

Direktor BAW Gaweinstal: Franz Knittelfelder ()

für die KA: Johann Schachenhuber

 

Gewählte Mitglieder:

Vorstand des Pastoralen Vikariatsrates 2024 - 2029

Der Vorstand des Vikariatsrates der Periode 2024 - 2025 setzt sich wie folgt zusammen:

 

Vorsitzender Bischofsvikar Weihbischof Stephan Turnovszky

Stellvertretender Vorsitzender: Johannes Schachenhuber

 

Pastoraler Vikariatsrat

§ 1: Der pastorale Vikariatsrat ist das Gremium des Vikariates, das den Bischofsvikar bei der Leitung seines Vikariates mitverantwortlich unterstützt und die pastoralen Fragen zusammen mit dem Bischofsvikar berät, entscheidet und für die Durchführung der Beschlüsse sorgt.

 

 

 

§ 2: Dem Vikariatsrat obliegt im Rahmen des Pastoralplanes der Erzdiözese Wien die Beratungund Entscheidung aller Fragen, die für das Vikariat von Bedeutung sind, soweit diese Agenden unter Wahrung der Einheitlichkeit des pastoralen Konzeptes und des Grundsatzes des sinnvollen Einsatzes der Kräfte und Mittel nicht von den Dekanaten oder Pfarrgemeinden selbst erfüllt werden können. Weiters obliegt ihm die Ausarbeitung und Beschlussfassung über für den Vorstand verbindliche Richtlinien für die laufenden Arbeiten.

 (4.3. Der pastorale Vikariatsrat, Handbuch der Synode 1969-1971, S. 56)

Die Aufgaben des Pastoralen Vikariatatsrat

Die Mitglieder des Pastoralen Vikariatsrates unterstützen den Bischofsvikar in der Erfüllung seiner Aufgaben.

 

In den jetzigen Veränderungsprozessen ist es noch viel wichtiger auf die Sorgen und Nöte der Menschen hinzuhören, und auftauchende Ängste, Missverständnisse, Widerstand oder Misstrauen in Gesprächen abzubauen.

Im Zuge des Entwicklungsprozesses der Erzdiözese Wien wird dieses Gremium immer wichtiger.

 

Zu den wichtigsten Aufgaben gehört es, auf die Veränderungen der Zeit zu schauen und zu versuchen, die Pastoral der jeweiligen Situation anzupassen.

 

Besondere Aufgabe des Vikariatsrates und seiner Mitglieder ist es, über die Pfarren hinaus in größeren Zusammenhängen zu denken, damit die Pfarren nicht isoliert für sich arbeiten („Über den eigenen Tellerrand schauen“).

 

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