Der Herr ist mein Hirte,
nichts wird mir fehlen.
Er lässt mich lagern auf grünen Auen
und führt mich zum Ruheplatz am Wasser.
Psalm 23, 1-2
Wohnpfarre von röm.-kath. Verstorbenen
Die Wohnpfarre eines/einer Verstorbenen wird laut Meldezettel und dem “Strassenverzeichnis der Erzdiözese Wien-Teil Wien” festgestellt.
Soll ein von außerhalb Wiens stammende/-r Verstorbene/-r in Wien bestattet warden, so gilt die für den ausgewählten Friedhof zuständige Pfarre (“Friedhofs-Pfarre) als verantwortliche Wohnpfarre.
Wenn ein/-e Verstorbene/-r mit ordentlichem Wohnsitz in Wien außerhalb Wiens beerdigt werden soll, so wird die auswärtige “Friedhofspfarre” zur zuständigen Wohnpfarre.