Montag 30. Dezember 2024

Der Herr ist mein Hirte,

nichts wird mir fehlen.

Er lässt mich lagern auf grünen Auen

und führt mich zum Ruheplatz am Wasser.

                                                   Psalm 23, 1-2

Die Wohnpfarre

 

Wohnpfarre von röm.-kath. Verstorbenen

Die Wohnpfarre eines/einer Verstorbenen wird laut Meldezettel und dem “Strassenverzeichnis der Erzdiözese Wien-Teil Wien” festgestellt.

 

Soll ein von außerhalb Wiens stammende/-r Verstorbene/-r in Wien bestattet warden, so gilt die für den ausgewählten Friedhof zuständige Pfarre (“Friedhofs-Pfarre) als verantwortliche Wohnpfarre.

 

Wenn ein/-e Verstorbene/-r mit ordentlichem Wohnsitz in Wien außerhalb Wiens beerdigt werden soll, so wird die auswärtige “Friedhofspfarre” zur zuständigen Wohnpfarre.

 

 

V: Herr, gib ihr/ihm und allen Verstorbenen das ewige Leben.

A: Und das ewige Licht leuchte ihnen.

V: Lass sie ruhen in Frieden.

A: Amen.

Referat Einsegnungsdienst
Simmeringer Hauptstraße 234
1110 Wien

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