Der Herr ist mein Hirte,
nichts wird mir fehlen.
Er lässt mich lagern auf grünen Auen
und führt mich zum Ruheplatz am Wasser.
Psalm 23, 1-2
Ja, eine Kirchenaufbahrung bedingt allerdings die Zustimmung der jeweiligen Pfarre der gewünschten Pfarrkirche sowie die katholische Kirchenzugehörigkeit des/der Verstorbenen.
Für eine/n aus der Kirche ausgetretene/n Verstorbene/n gibt es keine Kirchenaufbahrung.