Der Herr ist mein Hirte,
nichts wird mir fehlen.
Er lässt mich lagern auf grünen Auen
und führt mich zum Ruheplatz am Wasser.
Psalm 23, 1-2
1. Alle Menschen, die der röm.-kath. Kirche angehören, haben das Recht, nach dem röm.-kath. Ritus bestattet zu werden. Daraus resultiert für die Kirche die Verpflichtung, ihre verstorbenen Mitglieder einzusegnen und deren Angehörige gemäß des pastoralen Auftrages zu trösten.
Die Menschen kommen bei einem Begräbnis eines Angehörigen mit der Kirche in eine intensive Berührung. Für viele ist eine Begräbnisfeier eines Familienmitgliedes ein ganz besonderer „Schnittpunkt“ in ihrem bisherigen Leben, der in dieser Intensität bei keiner anderen Gelegenheit so deutlich von den Betroffenen wahrgenommen wird.
Im Zuge der Durchführung von kirchlichen Begräbnissen kann der persönliche Glaube an Gott entweder gestärkt, oder aber auch geschwächt werden. Daher stellen kath. Begräbnisfeiern für die Kirche eine sehr verantwortungsvolle und herausfordernde Aufgabe dar.
Um diese Aufgabe erfüllen zu können, ist die Kirche auf ein kooperatives Verhalten der Bestattungsinstitute sowie der Friedhöfe-Wien GmbH angewiesen. Diese Institutionen tragen mit ihrer Unterstützung maßgeblich dazu bei, dass bei christlichen Begräbnisfeiern einerseits die kirchlichen Vorschriften eingehalten und andererseits auf die traditionellen kirchlichen Gepflogenheiten Bedacht genommen wird.
2. Ansprechpartner für die Friedhöfe-Wien GmbH als auch Bestattungen, die in Wien Begräbnisse durchführen, bezüglich aller Belange bei röm.-kath. Begräbnissen ist in erster Linie das Referat Einsegnungsdienst des Vikariates Wien-Stadt; Adresse: 1110 Wien, Simmeringer Hauptstraße 234, Tor2 – Halle1 zuständig.
Es bleibt den Mitarbeitern von Bestattungen unbenommen, sich auch mit den betreffenden Pfarren in Verbindung zu setzen.
Es ist der Kirche wichtig, dass zwischen allen beteiligten Institutionen ein gutes Einvernehmen besteht und eine gute Zusammenarbeit der Zufriedenheit der hinterbliebenen Angehörigen dient.