Der Herr ist mein Hirte,
nichts wird mir fehlen.
Er lässt mich lagern auf grünen Auen
und führt mich zum Ruheplatz am Wasser.
Psalm 23, 1-2
Die „Trauermusik“ kann helfen den Hörenden, den Betroffenen ihr emotionales Erleben spiegelnd wiederzugeben. (Baumann, Musiktherapeutin)
Gemäß der kirchlichen Tradition sind während einer kath. Begräbnisfeier bis zu drei musikalische Einlagen (Gesang oder instrumental) möglich:
Zu Beginn, zum stillen Gedenken und am Schluss der Feier. Die Abfolge der Musikstücke ist mit dem Einsegnenden vor Beginn der Feier abzustimmen.
Die Kirche empfiehlt liturgische Lieder bzw. Musikstücke.
Spezielle Orgelwünsche sollen nach Absprache mit dem Einsegnenden im Ablauf der Trauerliturgie „eingebaut“ werden.
Dabei ist zu beachten, dass der zeitliche Rahmen der Einsegnungsfeier durch die Musik- oder Gesangsstücke nicht ‚gesprengt‘ wird.