Präambel
Dazu gibt es verschiedene Zugänge rechtlicher, theologischer, biblischer und soziologischer Art. Freilich kann es dafür keine einfachen Pauschallösungen geben, handelt es sich doch immer um individuelle Lebenssituationen zweier Personen. Diese Broschüre will die wichtigsten „Aufmerksamkeiten" im Umgang
mit Geschiedenen und Wiederverheirateten darstellen. Kardinal Dr. Christoph Schönborn hat solche in Dechantenkonferenzen und in Gesprächen über diese Thematik schon des Öfteren formuliert.
Außerdem soll eine praktische Hilfestellung für die seelsorgliche Begleitung Betroffener sowie für die Gewissenerforschung der Betroffenen selbst geboten werden.
Wichtig wird auch die Klärung sein, ob im gegebenen Fall nicht Ehehindernisse vorliegen, die es ermöglichen, eine sakramental geschlossene Ehe für ungültig erklären zu lassen. Eine solche Ungültigkeitserklärung kann nur im Rahmen eines Eheannullierungsverfahrens erfolgen.
Dafür sind die jeweiligen Diözesangerichte zuständig.