Montag 25. November 2024

Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

Die Istanbul-Konvention (Konvention des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt) hat sich zum Ziel gesetzt Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu beenden.

 

Bei Inkrafttreten der Konvention müssen

die Unterzeichnerstaaten die Gleichstellung der Geschlechter in den Verfassungen und Rechtssystemen verankern. Sämtliche diskriminierenden Vorschriften müssen abgeschafft werden. Auch für den Opferschutz sieht die Konvention zahlreiche Verbesserungen vor: Die Maßnahmen umfassen die Einrichtung von Hilfsangeboten für Frauen wie Frauenhelplines, Frauenhäuser, Beratungsstellen und besondere medizinische Dienste sowie die Schaffung von Bildungsangeboten zur Sensibilisierung gegen Gewalt an Frauen und Kindern.

 

Noch 5 Ratifizierungen nötig

Die Istanbul-Konvention wurde im April 2011 vom Ministerkomitee des Europarats verabschiedet. Als völkerrechtlich bindendes Instrument tritt die Konvention in Kraft, wenn sie von 10 Staaten – darunter mindestens acht Mitgliedsstaaten des Europarates – ratifiziert wird.

 

Frauenministerium beobachtet Umsetzung

Bei Inkrafttreten der Istanbul-Konvention wird das österreichische Frauenministerium  die Umsetzung beobachten. Darüber hinaus wurde vom Frauenministerium  die Gründung einer interministeriellen Arbeitsgruppe angekündigt. Die Arbeitsgruppe soll die Erarbeitung eines nationalen Aktionsplans gegen Gewalt an Frauen zur Aufgabe haben.

 

©http://www.aoef.at

 

 

 

Stabsstelle für Prävention von Missbrauch und Gewalt in der Erzdiözese Wien
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