Verpflichtungserklärung auf die Rahmenordnung für ehrenamtliche Mitarbeiter:innen
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Antrag zur Strafregisterbescheinigung
Strafregisterbescheinigung - "Kinder- und Jugendfürsorge“ gem. § 10 Abs. 1a Strafregistergesetz
Eine Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge ist von allen ehrenamtlichen Präventionsbeauftragten einzuholen.
Alle Gruppenleiter:innen im Bereich Kinder- und Jugendpastoral legen diese erweiterte Strafregisterbescheinigung ebenso vor.
Es sollte eine Strafregisterbescheinigung von allen Gruppenleiter:innen - sowohl haupt- als auch ehrenamtlich tätigen Personen - eingeholt werden.
Eine Kopie der Strafregisterbescheinigung wird im Pfarrsekretariat oder im jeweiligen Sekretariat der Organisation hinterlegt.
Ausfüllhilfe:
Bei Punkt 1: in meinem Veranwortungsbereich als Präventionsbeauftragte/Mitarbeiter:in in der Kinder- und Jugendpastoral in der Pfarre XY/in der Organisation XY
Bei Punkt 2: dass diese organisierte ehrenamtliche Tätigkeit hauptsächlich die Beaufsichtigung, Betreeuung, Erziehung, Pflege oder Ausbildung Minderjähriger umfasst
Bei Punkt 3: die Strafregisterbescheinigung "Kinder- und Jugendfürsorge"
Beim Punkt Dienstgeber bzw. Organisation sind die Daten der jew. Pfarre oder Organisation anzugeben, der Pfarrer bzw. die:der Vorgesetzte unterzeichnet das Formular.
Wo ist die Strafregisterbescheinigung einzuholen?
Wien: Polizeikommissariate
Niederösterreich: beim Bürgermeister (in Städten ohne Magistrat, LPD bzw. PK) -Polizeikommissariat Schwechat, Bürgerservicestelle
-Polizeikommissariat Wr. Neustadt, Bürgerservicestelle
Für ehrenamtlich tätige Personen in der katholischen Kirche ist der Strafregisterauszug Kinder- und Jugendfürsorge seit 1.1.2024 gratis. Sollte dies von der zuständigen Behörde nicht so gesehen werden, wenden Sie sich bitte an die Stabsstelle.