Vernachlässigung
Vernachlässigung meint unzureichende oder gar nicht geleistete Betreuung und Versorgung. Sie wird wegen ihres schleichenden Verlaufs gewöhnlich zu wenig beachtet.
Physische Gewalt
Unter physischer Gewalt wird jede körperlich schädigende Einwirkung auf andere verstanden:
Beispiele für körperliche Gewalt:
- Schlagen
- Ohrfeigen
- Schubsen
- Unterlassung von Hilfeleistung bei Verletzungen oder Erkrankungen.
Körperliche Misshandlung von Kindern und Jugendlichen wird heute nicht in gleicher Weise tabuisiert wie das Thema sexuelle Gewalt. Erwachsene sind für Betroffene eher ein Sprachrohr. Scham und Schuldgefühle prägen sich zumeist nicht in gleicher Weise ein, da es Öffentlichkeit und deklarierte Loyalität gibt.
Psychische Gewalt
Unter psychischer Gewalt wird emotionale Misshandlung anderer verstanden,
Beispiele für psychische Gewalt:
- Verhaltensweisen, die Betroffenen das Gefühl von Ablehnung, Ungeliebtsein, Herabsetzung, Wertlosigkeit oder Überfordertsein vermitteln,
- Isolierung,
- emotionales Erpressen,
- Aufbürden unangemessener Erwartungen,
- Instrumentalisierung,
- Stalking,
- abwertende Äußerungen über Eltern oder andere Angehörige oder Herkunft.
Ebenfalls darunter fallen Taten auf der Ebene der „Peer to Peer“-Übergriffe, z. B. in Form von Mobbing und Cyber-Mobbing (Drangsalierung mit elektronischen Kommunikationsmitteln).
Spirituelle Gewalt
Spirituelle Gewalt ist eine besondere Form von psychischer Gewalt, die im allgemeinen Sprachgebrauch „Geistiger Missbrauch“ oder „Geistlicher Missbrauch“ bezeichnet wird.
Spiritueller Missbrauch wird ausgeübt, wenn mittels religiöser Inhalte oder unter Berufung auf geistliche Autorität Druck und Unfreiheit entstehen und Abhängigkeit erzeugt und ausgenutzt wird.
Das Phänomen ist zwar nicht neu, aber dennoch nicht ausreichend wissenschaftlich erfasst und bearbeitet. So gibt es z. B. keine zufriedenstellende Definition oder klare Abgrenzung zu anderen Gewalt- und Missbrauchsformen.
Bei Vorliegen neuerer wissenschaftlicher Erkenntnisse werden diese bei zukünftigen Auflagen der Rahmenordnung Berücksichtigung finden
Sexualisierte Gewalt/Sexueller Missbrauch
Es gibt verschiedene Definitionen von sexuellem Missbrauch.
Eine gängige Definition für sexuellen Missbrauch lautet:
„Sexueller Missbrauch bedeutet eine nicht zufällige, bewusste, psychische und/oder physische Schädigung, die zu Verletzungen, Entwicklungshemmungen oder sogar bis zum Tode führt und die das Wohl und die Rechte eines anderen, hier des Kindes, des Jugendlichen oder der besonders schutzbedürftigen Person beeinträchtigt.“
Bei einem sexuellen Missbrauch führt eine erwachsene Person absichtlich Situationen herbei. Sie plant sie und missbraucht ihre Autoritäts- und/oder Vertrauensposition, um sich sexuell zu erregen.
Sexueller Missbrauch beginnt oft mit Streicheln, „harmlosen Kitzelspielen“, Berühren und Berührenlassen im Geschlechtsbereich usw. Die Intensität der Handlungen kann sich im Lauf der Zeit steigern und je nach Nähe zwischen Täterin bzw. Täter und betroffener Person verändern.
Neben dem eindeutig definierten sexuellen Missbrauch, wie er im Strafrecht geregelt ist, kann es subtilere Formen geben wie z.B.
- verbale sexuelle Belästigung,
- sexualisierte Atmosphäre oder Sprache,
- Beobachtung des Kindes beim Ausziehen, Baden, Waschen bzw.
- nicht altersgemäße Hilfestellungen, nicht altersgemäße Aufklärung über Sexualität.
Sexueller Missbrauch ist die Nötigung zu einem sexuellen Verhalten unter Ausnützung eines Autoritäts- bzw. Abhängigkeitsverhältnisses, wie im schlimmsten Fall die Vergewaltigung. Dazu gehören aber auch der sexuelle Verkehr ohne Bedrohung oder Gewaltanwendung, wenn er unter Ausnützung eines Autoritäts- bzw. Abhängigkeitsverhältnisses erfolgt.
Abgesehen von sexuellen Übergriffen von Erwachsenen an Kindern und Jugendlichen gibt es sexuelle Übergriffe unter Kindern und Jugendlichen (z. B. unter Geschwisterkindern, in Einrichtungen für Kinder und Jugendliche, in Kinder- und Jugendgruppen, in Sportgruppen, in Jugendbeschäftigungsprojekten). Ebenso gibt es Übergriffe unter Erwachsenen.
Gewalt in digitalen Medien
Der Begriff „Mediengewalt“ bezieht sich sowohl auf den passiven Konsum von medial dargestellter Gewalt (z.B. Ansehen eines gewalthaltigen Videos) als auch auf die aktive Ausübung von Gewalt mithilfe von Medien (z.B. Veröffentlichen eines bloßstellenden Fotos).
Bei beiden Formen ist die sexuelle Gewalt eine Ausprägung unter mehreren.
Neben der strafbaren Handlung, bei der Erwachsene Kinder und Jugendliche mit pornografischen Darstellungen medial konfrontieren, kommt es zu Situationen, bei der Kinder und Jugendliche medial dargestellte Gewalt passiv konsumieren, Opfer von medial ausgeübter Gewalt werden oder Gewalt aktiv mithilfe von Medien ausüben.
Manchmal geht dies Hand in Hand: So konsumieren Kinder und Jugendliche Bilder mit pornografischen Inhalten und schockieren damit beispielsweise Jüngere.
Gewalt in digitalen Medien in ihren unterschiedlichen Ausprägungen ist von steigender Bedeutung.
Passive Mediengewalt
Konsumieren und Zusehen Schon sehr früh wird Mediengewalt von Kindern konsumiert – beispielsweise in Zeichentrickfilmen.
Gewaltdarstellungen begegnen Kindern in vielfältiger Art und Weise:
- „Witzige Gewalt“ (Zeichentrickserien, Videos, lustige Spiele),
- nachgespielte, gestellte Gewalt (Stunts, Wrestling, nachgestellte Schlägereien),
- gewalthaltige Musikvideos und Songtexte,
- Horrorfilme und
- Gewalt in Spielfilmen,
- Pornografie (entweder mit gewalttätigen Inhalten oder dazu verwendet, um durch Herzeigen Gewalt gegen jüngere Kinder auszuüben)
- sowie echte, extrem brutale Gewalt (Hinrichtungen, Kriegsszenarien, Folter, Vergewaltigungen, Morde – sogenannte Snuff-Videos).
Aktive Mediengewalt
Produzieren und Ausüben
Auch hier gibt es vielfältige Formen:
- Beginnend bei Belästigungen im Internet
- durch unerwünschte Werbung,
- anzügliche Nachrichten oder Postings
- Cyber-Mobbing
- absichtliches Beleidigen
- Bedrohen
- Bloßstellen
- Belästigen von Personen im Internet oder über das Handy
- Cyber-Stalking
- Cyber-Bullying genannt
- Happy Slapping (Prügeleien, Auseinandersetzungen und Rangeleien zwischen Jugendlichen werden gefilmt und über Internet und Handy rasant verbreitet),
- Sexting
- erotische Fotos oder Nacktaufnahmen werden gegen den Willen der dargestellten Personen in sozialen Netzwerken verbreitet
- sexuelle Belästigung
- sexuelles Bedrängen
- Verführen oder Ködern im Internet