Sonntag 6. Oktober 2024

Meldepflicht

Meldepflicht

Alle Personen im ehren- oder hauptamtlichen Dienst sind – laut  Rahmenordnung „Die Wahrheit wird euch frei machen“ – verpflichtet, einen Verdacht oder einen beobachteten Übergriff (psychischer, physischer, sexueller oder geistlicher Art) durch kirchliche MitarbeiterInnen oder in einer kirchlichen Einrichtung an die diözesane Ombudsstelle (01- 319 66 45) oder die Stabsstelle oder die:den Vorgesetzte:n zu melden.Sowohl Stabsstelle als auch Vorgesetze:r leiten wiederum die Meldung an die Ombudsstelle weiter.

 

Die diözesane Ombudsstelle geht jeder Meldung unter Berücksichtigung des Schutzes der mutmaßlich betroffenen Person sorgfältig nach. Die Rechte der mutmaßlich beschuldigten Person werden bei der Klärung des Sachverhaltes gewahrt.

 

Wir empfehlen bei jeder Verdachtsmeldung an die Ombudsstelle auch die Stabsstelle für Prävention von Missbrauch und Gewalt in der Erzdiözese Wien zu informieren (hinsehen@edw.or.at)

Stabsstelle für Prävention von Missbrauch und Gewalt in der Erzdiözese Wien
Stabsstelle für Prävention von Missbrauch und Gewalt in der Erzdiözese Wien
Stephansplatz 6/1/5/515
1010 Wien

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