Ein Pfarrverband besteht aus mehreren selbständigen Pfarren, die einen gemeinsamen Pfarrer sowie im Regelfall 2-4 Pfarrvikare, bzw. Kapläne haben. Neben dem Pfarrverbandsrat auf regionaler Ebene gibt es auch in jeder Pfarre in der Regel einen Pfarrgemeinderat. Es gilt die Ordnung für Pfarrverbände (2021).
Die Bildung einer Pfarre Neu aus mehreren Pfarren bleibt über die wertvollen Übergangsformen wie Seelsorgeraum und Pfarrverband hinaus das strukturelle Ziel des Entwicklungsprozesses.
Konkret bitte ich euch, einerseits zu überlegen, ob ihr im Entwicklungsraum bereit seid, schon in den nächsten Jahren den Schritt zur Pfarre Neu zu machen. Anderseits besprecht bitte bis zur kommenden Pfarrgemeinderatswahl mit eurem Bischofsvikar eure Perspektiven der nächsten Schritte: Die Errichtung eines Seelsorgeraumes, eines Pfarrverbandes oder einer Pfarre Neu.
Ein gemeinsamer Pfarrer und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind gemeinsam für alle Pfarren da und verantwortlich. Dadurch wird echte Teamarbeit möglich.
Ein gemeinsamer Pfarrer entlastet die anderen Priester von Verwaltungsaufgaben.
Ein Pfarrverbandsrat bildet einen verbindlicheren Rahmen zur Zusammenarbeit im Entwicklungsraum.
Ein Pfarrverband besteht aus mehreren rechtlich selbstständigen Pfarren, die einen gemeinsamen Pfarrer haben. Als rechtliche Grundlage gilt die Ordnung für Pfarrverbände (2018).
Bis zu EUR 5.000,- durch den Innovationsfonds der Erzdiözese Wien.
Einreichschluss: 15. Mai und 15. November.
Synodaler Prozess 2021-2024
Pfarrgemeinderäte sind gelebte Synodalität. Wie Kirche in ihrer Gesamtheit Gemeinschaft, Partizipation und Mission lebt, wird weltweit in einem synodalen Prozess erarbeitet.