Ein Seelsorgeraum besteht aus mehreren selbständigen Pfarren, die einen gemeinsamen pastoralen Raum bilden. Es gilt die Rahmenordnung für Seelsorgeräume (2021).
Der Seelsorgeraum ist ein geeignetes Strukturmodell, um Pfarren, die von unterschiedlichen Pfarrern geleitet werden, ein gemeinsames Dach zur Kommunikation und Koordination zu ermöglichen.
Das Projekt zur Bildung eines Seelsorgeraums dauert in der Regel zwei bis vier Monate und wird vom Team für Pfarrgemeinderäte und Pastorale Strukturentwicklung begleitet.
Bis zu EUR 5.000,- durch den Innovationsfonds der Erzdiözese Wien.
Einreichschluss: 15. Mai und 15. November.
Synodaler Prozess 2021-2024
Pfarrgemeinderäte sind gelebte Synodalität. Wie Kirche in ihrer Gesamtheit Gemeinschaft, Partizipation und Mission lebt, wird weltweit in einem synodalen Prozess erarbeitet.