Termine statt.
Termine statt.
Mitglieder und Aufgaben des Pfarrleitungsteams (vgl. PGO 5.2) |
Das Pfarrleitungsteam sind jene Personen, die für das Gebiet der Pfarre die seelsorgliche und pastorale Verantwortung mit dem Pfarrer gemeinsam tragen.
Mitglieder Das Pfarrleitungsteam besteht aus: a) dem Pfarrer, jeweils einer Person der amtlich beauftragten Berufsgruppen (Priester, Diakone, Pastoralassistenten), b) der bzw. dem Stellvertretenden Vorsitzenden des PGR und zwei bis drei Personen, die vom PGR in der konstituierenden Sitzung gewählt werden und nicht unbedingt dem PGR angehören müssen. Im Falle eines frühzeitigen Ausscheidens eines vom PGR gewählten Mitglieds im Pfarrleitungsteam ist im PGR eine Ergänzungswahl durchzuführen. c) Das Pfarrleitungsteam wird vom Pfarrer in geeigneter Weise allen Pfarrmitgliedern vorgestellt und vom Bischofsvikar bestätigt. d) Davon abweichende Formen oder Zusammensetzungen des Pfarrleitungsteams bedürfen der Zustimmung des Bischofsvikars.
Funktion Dem Pfarrleitungsteam obliegt die a) Aufmerksamkeit gegenüber allen Bereichen der Seelsorge und deren Entwicklung, Maßnahmen zur Sicherung der Qualität durch geeignete Weiterbildung und Begleitung aller in der Pfarre Engagierten, b) Vorbereitung der Sitzungen im PGR und die Aufbereitung der Themen für die Tagesordnung, Sorge um die Durchführung von Beschlüssen und Nachbereitung der Sitzungen im PGR sowie die Führung der laufenden Geschäfte des PGR zwischen den Sitzungen.
In Pfarren mit Teilgemeinden obliegt dem Pfarrleitungsteam darüber hinaus: c) Koordination der Zusammenarbeit aller Gemeindeausschüsse und Fachausschüsse und Sicherung der seelsorglichen Grundvollzüge in der Pfarre, d) Kontakt und Austausch mit den Leiterinnen bzw. Leitern der Gemeindeausschüsse, e) Vorlage von pastoralen Richtlinien gegenüber den Teilgemeinden und bei Bedarf Einberufung einer Sitzung des Gemeindeausschusses.
Kriterien für die Wahl (vgl. 4.2.3 lit. b) |
Mit den „Leitlinien 2012“ wurde die Idee einer „gemeinsamen Leitung von Priestern und Laien“ unter der „Letztverantwortung des Pfarrers“ von der Steuerungsgruppe. Mit der Pfarrgemeinderatswahl 2017 wird dieses Zielbild für die Pfarren in der Erzdiözese Wien in Ansätzen als Weiterentwicklung des „Vorstands des Pfarrgemeinderats“ eingeführt.
Das Team umfasst Menschen, die bereit sind, gemeinsam ein Ziel zu erreichen. Das Ziel ist, dass Menschen durch die Aktivitäten der Pfarre für Christus zu begeistern. Sie sind Gleichgesinnte, die durch ihre Freundschaft mit Jesus echte Freundschaft untereinander erleben: „Seht doch, wie gut und schön ist es, wenn Brüder miteinander in Eintracht „wohnen“. … Denn dort spendet der Herr Segen und Leben in Ewigkeit“ besingt der Psalm 133.
Sie beten miteinander und füreinander und wissen, dass ihre Stärke nicht der Einzelne, sondern das Team ist. In diesem Team bringt jedes Mitglied seine Perspektive, Fähigkeiten und Charismen ein und ist als konkreter Mensch Antwort auf die Herausforderungen der Pfarre, da er gleichsam von Gott in dieses Team durch die Wahl des Pfarrgemeinderats gerufen wurde. Jedes Mitglied hat seinen Aufgabenbereich – es gilt „partizipative Führung“ – und ist dennoch nicht isoliert. In diesem Team der Pfarre laufen die Fäden zusammen.
In seiner Aufgabenteilung orientiert sich das eine Team entweder stärker an Eph 4,19 und teilt unter sich Apostel (Menschen, die Neues gründen, Pioniere sind), Propheten (Menschen, die Zeichen der Zeit deuten können), Evangelisten (Menschen, die für das Evangelium begeistern können), Hirten (Menschen, die sich um die Mitglieder kümmern) und Lehrer (Menschen, die die Fähigkeit die Mitglieder auf ihrem Weg der Heiligekeit zu führen) auf oder ordnet die Themenbereiche der Pfarre nach den Fähigkeiten und Charismen im Team auf.
Die Liturgie und die Sakramente sind in unserer katholischen Tradition Aufgaben der Priester und auch in diesem Team ernstzunehmen. Dennoch können Aspekte der Liturgie (z.B. Musik, …) und der Vorbereitung auf die Sakramente zu den Aufgaben von Laien zählen.
Das „Team“ ist kein biblischer Begriff, wie auch der „Vorstand“ keiner war. Doch gilt das Wort Jesu, „wo zwei oder drei in meinem Namen versammelt sind, da bin ich mitten unter ihnen“ (Mt 20,18). Das Team schafft also jenen Raum der Gegenwart Jesu, in dem die Entscheidungen einer Pfarre gefällt werden sollen.
Leiten bedeutet zum einen, dass jeder sein Aufgabengebiet im Blick hat und dieses verantwortungsvoll leitet. Die meisten Aufgabengebiete werden jedoch nicht von den Mitgliedern des Leitungsteams selbst umgesetzt werden, sondern vielmehr von engagierten Gläubigen in der Pfarre. So umfasst der Leitungsdienst den direkten Kontakt und den Austausch mit den Verantwortlichen (Werden die Ziele erreicht? Gibt es Unterstützungsbedarf? Gibt es Rückmeldung von den Gläubigen, Betroffenen? Stehen Entscheidungen an?). Für die Aufgabengebiete, die von den Mitgliedern des Leitungsteams selbst mit konkreten Teams umgesetzt werden, gilt es im Pfarrleitungsteam sich auszutauschen, ob die Erfüllung der Aufgabe den gemeinsam gesteckten Zielen dient. Für die Entscheidungen, die die über ein konkretes Aufgabengebiet hinausgehen, ist zu überlegen, ob der Pfarrgemeinderat in dieser Frage zu hören ist, oder ob die Entscheidung im Pfarrleitungsteam getroffen werden kann.
Für eine Entscheidung im Pfarrleitungsteam ist grundsätzlich die Einmütigkeit ein Ziel. Das bedeutet, solange auf die Stimme Gottes und die der Mitglieder zu hören, bis niemand mehr das innere Bedürfnis hat gegen eine Entscheidung ein Veto zu äußern. Als Weg gilt das Apostelkonzil als Modell: das Erzählen der Erfahrungen (Apg 15,6-11), das Schweigen (Apg 15,12), Überprüfung der Erfahrung im Licht des Wortes Gottes (Apg 15,13ff) um zu einem gemeinsamen Beschluss zu kommen (Apg 15,22), der zur Freude und Ermutigung bei den Betroffenen führt (Apg 15,31).
Ja, es ist in jedem Fall sinnvoll. Allerdings kann die Zusammensetzung individuell geregelt werden, sodass sie auch für kleine Pfarren lebbar ist. So kann das kleinste Pfarrleitungsteam aus dem Pfarrer und der bzw. dem Stellvertretenden Vorsitzenden des Pfarrgemeinderats bestehen. Es kann um die Schriftführerin bzw. den Schriftführer bzw. um weitere Hauptamtliche erweitert werden. In jedem Fall ist zu berücksichtigen, dass Priester und Laien, Hauptamtliche und Ehrenamtliche in einem guten numerischen Verhältnis zueinander stehen. Es ist zu bedenken, dass auch in der alten PGR-Ordnung der "Minimalvorstand" aus Pfarrer, Stellvertretendem Vorsitzendem und Schriftführer bestand. Also: Nichts Neues unter der Sonne.
Veronika Prüller-Jagenteufel im Interview mit dem DerSonntag.