Freitag 27. Dezember 2024
Termine
Derzeit finden keine
Termine statt.
Zusammenarbeit in der Organisation

Zusammenarbeit der Pfarrgemeinderäte

Von der gemeinsamen Sitzung mehrerer Pfarrgemeinderäte, der Pfarrleitungsteams bis zum Pfarrverband und einer Pfarre mit Teilgemeinden gibt es viele Varianten.

Gemeinsame Sitzung der Pfarrgemeinderäte

Die einfachste Option der Zusammenarbeit ist die gemeinsame Sitzung mehrerer Pfarrgemeinderäte.

 

Es ist die einfachste Form die Zusammenarbeit im Entwicklungsraum zu fördern und das Pastoralteam zeitlich zu entlasten. Die gemeinsame Sitzung mehrerer Pfarrgemeinderäte, da eine Pfarrgemeinderatssitzung in der Regel öffentlich (GO 3) ist.

Darüber hinaus eignen sich vor allem Klausuren und Einkehrtage dazu, sie gemeinsam zu verbringen.

 

Gemeinsames Sitzung der Pfarrleitungsteams

Für Pfarren mit großen Pfarren ist die Zusammenarbeit auf Ebene der Pfarrleitungsteams, die sich zu gemeinsamen Sitzungen treffen leichter.

In Pfarren mit vielen Mitgliedern Pfarrgemeinderat empfiehlt sich vielleicht immer wieder die gemeinsame Sitzung der Pfarrleitungsteams zum Austausch und Vorbereitung der Pfarrgemeinderatssitzungen, bei denen nicht alle Mitglieder des Pastoralteams dabei sein müssen.

 

Bildung eines Pfarrverbands mit Pfarrverbandsrat

Wer eine verstärkte regionale Zusammenarbeit wünscht und einen gemeinsamen Pfarrer hat, kann die Bildung eines Pfarrverbands mit Pfarrverbandsrat vorrantreiben.

Für Pfarren, die auf regionaler Ebene mehr Zusammenarbeit der Pfarren wünschen, eignet es sich einen Pfarrverband und einen Pfarrverbandsrat zu bilden. Die Entscheidungen müssen letztlich aber in den einzelnen Pfarrgemeinderäten getroffen werden.

 

Gemeinsamer Pfarrgemeinderat einer Pfarre mit Teilgemeinden

Wer bereits in der dieser Periode einen gemeinsamen Pfarrgemeinderat wünscht, kann eine Pfarre mit Teilgemeinden bilden.

Eine Option ist auch die Bildung einer Pfarre mit Teilgemeinden, die einen gemeinsamen Pfarrgemeinderat hat und Gemeindeausschüsse für die Teilgemeinden. Die Entscheidungen werden in diesem Modell im gemeinsamen Pfarrgemeinderat getroffen. Gewählt wird nach dem Filialwahlmodell. Mehr zur Bildung einer Pfarre mit Teilgemeinden

 

Gemeinsamer Pfarrgemeinderat meherer Pfarren

Für die nächster PGR-Periode können die Pfarrgemeinderäte mit Zwei-Drittel-Mehrheit einen gemeinsamen Pfarrgemeinderat beim Bischofsvikar beantragen.

Für die nächste nPeriode können mehrere Pfarrgemeinderäte mit Zwei-Drittel-Mehrheit einen gemeinsamen Pfarrgemeinderat beim Bischofsvikar beantragen, wenn sie einen gemeinsamen Pfarrer haben (WO 4.4). Es empfiehlt sich nach dem Filialwahlmodell zu wählen und dennoch für jede Pfarre anschließend einen „Fachausschuss“ zu bilden.

Diözesaner Entwicklungsprozess APG2.1
Stephansplatz 6/1/5/501
1010 Wien

E-Mail schreiben
Datenschutzerklärung
Darstellung: Standard - Mobil