Freitag 27. Dezember 2024
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Zusammenarbeit in der Organisation

Zusammenarbeit der Vermögensverwaltungsräte

Die Optionen zur Zusammenarbeit der Vermögensverwaltungsräte sind beschränkt: Bildung einer gemeinsamen Pfarre mit Teilgemeinden und Warten auf die nächste PGR-Periode.

Gemeinsamer Vermögensverwaltungsrat in einer Pfarre mit Teilgemeinden

In Pfarren, in denen unterjährig der Bedarf zu einem gemeinsamen Vermögensverwaltungsrat laut wird, besteht die Option eine Pfarre mit Teilgemeinden zu bilden, die einen gemeinsamen Pfarrgemeinderat und Vermögensverwaltungsrat hat. Mehr zur Bildung einer Pfarre mit Teilgemeinden

 

Gemeinsamer Vermögensverwaltungsrat in der nächsten PGR-Periode

Vor der nächsten Periode können mehrere Pfarrgemeinderäte mit Zwei-Drittel-Mehrheit in der nächsten Periode einen gemeinsamen Vermögensverwaltungsrat beim Bischofsvikar beantragen oder eine gemeinsame Liste von Mitgliedern in allen Pfarrgemeinderäten beschließen.

Ein gemeinsamer Vermögensverwaltungsrat mehrerer Pfarren ist nicht möglich, da die Sitzungen nicht öffentlich sind (VVRO 4. lit.a).

Diözesaner Entwicklungsprozess APG2.1
Stephansplatz 6/1/5/501
1010 Wien

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