Termine statt.
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In Pfarren, in denen unterjährig der Bedarf zu einem gemeinsamen Vermögensverwaltungsrat laut wird, besteht die Option eine Pfarre mit Teilgemeinden zu bilden, die einen gemeinsamen Pfarrgemeinderat und Vermögensverwaltungsrat hat. Mehr zur Bildung einer Pfarre mit Teilgemeinden
Vor der nächsten Periode können mehrere Pfarrgemeinderäte mit Zwei-Drittel-Mehrheit in der nächsten Periode einen gemeinsamen Vermögensverwaltungsrat beim Bischofsvikar beantragen oder eine gemeinsame Liste von Mitgliedern in allen Pfarrgemeinderäten beschließen.
Ein gemeinsamer Vermögensverwaltungsrat mehrerer Pfarren ist nicht möglich, da die Sitzungen nicht öffentlich sind (VVRO 4. lit.a).