Mittwoch 13. November 2024
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Vikariatsprozesse

Schritte des Vikariats im Diözesanprozess

Im September 2013 startete ein umfassender Prozess in den Dekanaten mit dem Auftrag des Bischofsvikars Rupert Stadler, auch Vorschläge für zukünftige Entwicklungsräume zu erarbeiten.

Projektziel des Auftrags (Projektauftrag.pdf) ist, konkrete Vorschläge zur Neuordnung der pfarrlichen Strukturen (später dann "Entwicklungsräume" genannt) im Dekanat im Sinne des Hirtenbriefes von 2011 und der Leitlinien von 2012 zu erstellen. Konkretiserungsvorschlag des Vikariates Süd zur Umsetzung des Vikariatsauftrages: Konkretisierungen.

 

Die zur Verfügung gestellten Materialien wollen die Dechanten mit ihren Koordinierungsteams unterstützen und Impulse für das Erreichen des Projektziels und der Prozessziele geben.
 

Erste Dekanatsversammlung

  • Die Dekanatsvollversammlung kann mit einem Gebet, einer Wort-Gottes-Feier oder Eucharistiefeier beginnen oder enden. Gebet
  • Ein Referat (10 bis 20 Minuten) durch eine/n (externen) Referenten/in kann im Ablauf der Dekanatsvollversammlung ein sinnvoller Impuls für die weitere Diskussion bzw. den Nachdenk-Prozess sein. Referenten
  • Externe Moderatoren/innen können wesentlich zum Gelingen einer Dekanatsvollversammlung beitragen, ohne die Dekanatsversammlung inhaltlich zu prägen. Es wird dringlich empfohlen, ihre Dienste zu nutzen. Moderatoren
  • Ideen für einen guten Einstieg und die Einteilung möglicher Arbeitsgruppen gibt es im Methodenpooldokument. Methodenpool

Arbeitsgruppen

  • Arbeitsgruppen erarbeiten auf Grundlage des Auftrages Vorschläge für eine zukünftige Neuordnung der Pfarrstruktur im Dekanat. Für die konkrete Arbeit an den Themen („mission first“ – Jüngerschaft – Strukturentwicklung) werden verschiedene „Module“ angeboten.

Klare Vorgaben und Information

Zweite Dekanatsversammlung

  • Ziel ist die Abfassung eines Berichtes an die Diözesanleitung, in dem ein Vorschlag (mehrere) für die Neuordnung der pfarrlichen Strukturen im Dekanat, im Sinne des Hirtenbriefes 2011, der Leitlinien 2012, der weiteren Vorgaben und auf Basis des vorliegenden Seelsorgeraumplanes, vorgelegt wird. Dort, wo erfolgreiche Zusammenarbeit schon besteht, ist über den dies-bezüglichen Stand zu berichten. Wenn erforderlich, kann auch über Dekanatsgrenzen hinaus gedacht werden: Anforderungen für den Endbericht
Diözesaner Entwicklungsprozess APG2.1
Stephansplatz 6/1/5/501
1010 Wien

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