Mittwoch 9. April 2025

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FAQ - HÄUFIGE FRAGEN

Hier finden Sie die am häufigsten gestellten Fragen rund um pfarrliche Öffentlichkeitsarbeit sowie eine erste Antwort dazu.

Rechtliches für die pfarrliche Öffentlichkeitsarbeit

Welche Fotos darf ich im Pfarrblatt, auf der Pfarrwebseite und für Social Media verwenden? Unter welchen Voraussetzungen dürfen musikalische Werke im Livestream-Gottesdienst verwendet werden? Wie und wann gestalte ich ein Impressum? Wir haben für Sie die wichtigsten Informationen zusammengetragen.

 

DAS RECHT AM EIGENEN BILD und DER BILDNISSCHUTZ


LIVESTREAM


WERKSCHUTZ


IMPRESSUM und OFFENLEGUNG NACH §25 MedienG.


PFLICHTEXEMPLARE


STEUER SPAREN (§ 10 (2) 1a UStG. i.V. Anlage 1, Art. 49 der kombinierten Nomenklatur)


EU-DATENSCHUTZ-GRUNDVERORDNUNG


Spenden an Pfarren nicht absetzbar

Pfarren gelten laut Gesetz nicht als gemeinnützig

Trotzdem kann eine Pfarre Spenden für bestimmte Projekte steuerlich absetzbar machen.

Zahlen Sie gern Strafe?

Immer wieder erhalten Pfarren Post von Anwälten, weil sie Bilder aus dem Internet auf die Website oder in die Pfarrzeitung gestellt haben,  für die sie nicht das Nutzungsrecht haben. Was es zu beachten gilt, lesen Sie hier.

TOP-TIPPS FÜR KATHOLISCHE MEDIENMACHER:INNEN

Ihr Leitfaden zur erfolgreichen Pfarr-Kommunikation!

Neue, erweiterte Ausgabe

Amt für Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation Pfarrliche Öffentlichkeitsarbeit
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1010 Wien

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