Samstag 28. September 2024

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FAQ - HÄUFIGE FRAGEN

Hier finden Sie die am häufigsten gestellten Fragen rund um pfarrliche Öffentlichkeitsarbeit sowie eine erste Antwort dazu.

Rechtliches für die pfarrliche Öffentlichkeitsarbeit

Spenden an Pfarren nicht absetzbar

Pfarren gelten laut Gesetz nicht als gemeinnützig

Trotzdem kann eine Pfarre Spenden für bestimmte Projekte steuerlich absetzbar machen.

Im Zuge des neuen Gemeinnützigkeitsreformgesetzes tauchte die Frage auf, ob Spenden an Pfarren nun auch absetzbar sind. Schnelle Antwort: nein.

 

Laut Auskunft der Finanzkammer sind bestimmte Projekte von Pfarren aber auf Umwegen steuerlich absetzbar. Dazu muss die Pfarre für ein Projekt mit einer begünstigten Organisation kooperieren. Konkret:

  • Bundesdenkmalamt (für Bau-Projekte)
  • Caritas, Missio, DKA usw. (für humanitäre Projekte)

Die Pfarre bekommt vom Partner eine Kontonummer und einen Aktionscode (Zahlungszweck). Spenden gehen dann beim Partner ein, der diese an die Pfarre refundiert. Spender müssen dazu Vor-, Nachname und Geburtsdatum angeben.

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Amt für Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation Pfarrliche Öffentlichkeitsarbeit
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