Samstag 23. November 2024

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FAQ - HÄUFIGE FRAGEN

Hier finden Sie die am häufigsten gestellten Fragen rund um pfarrliche Öffentlichkeitsarbeit sowie eine erste Antwort dazu.

Rechtliches für die pfarrliche Öffentlichkeitsarbeit

Recht Werkschutz

WERKSCHUTZ


Allgemeines

Werke genießen als „eigentümliche geistige Schöpfung“ urheberrechtlichen Schutz; sie umfassen alles, worin sich eine Idee manifestiert in Literatur, Ton-, Film- und bildende Kunst.

 

Vor Druck und Kopieren von Bildern und Texten in Pfarrzeitungen oder Uploads auf Webseiten ist festzustellen, wer das Nutzungsrecht hat.

 

Musikrechte: Öffentliche Aufführungen von erschienenen Werken der Tonkunst, sofern nicht eine freie Werknutzung vorliegt, sind AKM-pflichtig. Der Veranstalter ist verpflichtet, spätestens drei Tage vor der Aufführung die Veranstaltung der AKM zu melden und die erforderlichen Auskünfte über Veranstaltungsart, -ort und Eintrittspreise zu geben.

 

Foto, Malerei: Der Fotograf oder Maler kann sein Recht auf uneingeschränkte Nutzung übertragen, unter oder ohne Nennung seines Namens.

 

Filmaufführungen: sind wie „Werke der Tonkunst“ zu behandeln und werden von der AKM gewahrt. Bei einer Einbindung von Filmen auf Webseiten empfiehlt es sich, eher auf die jeweilige Seite zu verlinken, als einzubetten, um etwaige Urheberrechtsverletzungen zu vermeiden. Alles rund um Film.

 

Freie Werknutzung: Zulässig ist die Aufführung eines erschienenen Werkes der Tonkunst, wenn es bei einer kirchlichen oder bürgerlichen Feierlichkeit ausgeführt wird und die Zuschauer ohne Entgelt zugelassen sind, oder wenn der Ertrag für wohltätige Zwecke bestimmt ist.

 

70 Jahre nach dem Tod des Urhebers oder nach Erschaffung des Werks erlischt sein Urheberrecht.


Literatur - Zitate

Literatur: es empfiehlt sich die Recherche nach dem Autor oder dem Verlag, dem um die Nutzungsrechte angefragt werden muss.

 

Einzelne, kurze Stellen dürfen mit korrekter Quellenangabe (Name des Autors, Werktitel, Erscheinungsjahr, Fundstelle) in einem eigenen Werk zitiert werden.

 

Für die katholische Kirche in Österreich besteht zwischen der Österreichischen Bischofskonferenz und der Literar-Mechana ein Rahmenvertrag, dass Kopien einzelner Liedertexte für kirchliche Feierlichkeiten angefertigt werden können, wenn der Komponist und der Autor genannt werden und sich die Kopien ausschließlich auf den Gemeindegesang beziehen.

 

Für die Verwendung von musikalischen Werken im Rahmen von Kirchenkonzerte besteht ein Rahmenvertrag zwischen der Österreichischen Bischofskonferenz und der AKM.

 

Näheres zu Kopien für den Gottesdienst und zum Rahmenvertrag, finden Sie hier.


Lizenzfrei

Lizenzfrei bedeutet die zeitlich uneingeschränkte Nutzung in unterschiedlichen Medien für privaten und gewerblichen Gebrauch, also die Art der Nutzung ist frei bestimmbar. Das umfasst auch die Bearbeitung des Werks.

 

Wie weit ein Nutzungsrecht gefasst ist, findet sich beispielsweise auf Bilddatenbanken in den „Nutzungsbedingungen“.

 

Nähere Informationen finden Sie auf saferinternet.at und creativecommons.org.


Überlassungserklärung des Urhebers

... zur Nutzung des Werkes.

 

Name

Adresse

 

Hiermit räume ich Herrn/Frau/Pfarre/ Verein……. das ausdrückliche, unwiderrufliche und uneingeschränkte Recht ein, die Fotos/den Film/.. , die ich im Rahmen von …(Veranstaltung)…. aufgenommen habe, honorarfrei zu verwenden, zu publizieren bzw. an Medien zum Zweck der Publikation weiter zu geben, unabhängig von der Art des Mediums, also u.a. in Foldern, Broschüren, Printmedien und im Internet.

 

Ich bestätige, dass die Abgebildeten einer Weitergabe der Bilder an die Pfarre x und der Veröffentlichung der Bilder zugestimmt haben, die im Rahmen dieser Vereinbarung erfolgt.

 

Unterschrift

Ort, Datum


Verwertungsgesellschaften

Zu Urheberrecht für die Musik- und Filmwirtschaft können Sie ausführlich hier und hier nachlesen.

 

Zu den Verwertungsgesellschaften von urheberrechtlich geschützten Werken:

 

AKM (Autoren, Komponisten, Musikverleger)

Austromechana (Speichermedien)

Bildrecht

Literarmechana

LSG (Produzenten, Interpreten)

MPCL (Universal Pictures, Warner Brothers, Sony Pictures und mehr)

VdSF (Filmschaffende)

RAW (Wiedergabe von audiovisuellen Medien)

 

Weiterführende Informationen können Sie auch auf saferinternet.at nachlesen.

 

TOP-TIPPS FÜR KATHOLISCHE MEDIENMACHER:INNEN

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Amt für Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation Pfarrliche Öffentlichkeitsarbeit
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