Von gedruckten Medien müssen gesetzlich vorgeschrieben Pflichtexemplare („Bibliotheksstücke“) abgeliefert werden.
Kleindruckwerke sind u.a. eine Einladung zum Pfarrfest, der Kirchenführer, die Lieder für die Speisenweihe usw. Von diesen sind 2 Exemplare an die Österreichische Nationalbibliothek zu senden.
WICHTIG: Für Gottesdienstordnungen gibt es explizit KEINE Ablieferungspflicht.
Pfarrzeitungen unterliegen einer erweiterten Ablieferungspflicht, da ihre redaktionellen Artikel der Meinungsbildung, der religiösen Bildung, der Erbauung u.a. dienen und Berichte über Veranstaltungen enthalten sind.
Säumige Pfarren können zwar darauf hoffen, nicht entdeckt zu werden. Grundsätzlich kann aber eine Mahnung erfolgen, und nach weiterer Nichterfüllung der gesetzlichen Pflicht ist auch eine Verwaltungsstrafe bis zu € 2.180,00 möglich.
Wien |
Pfarrzeitungen |
Kleindruckwerk |
Österreichische Nationalbibliothek
Postfach 25
1015 Wien
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4 |
2 |
Wienbibliothek im Rathaus
Rathaus
1082 Wien
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2
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0 |
Universitätsbibliothek Wien
Universitätsring 1
1010 Wien
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3 |
0 |
Niederösterreich |
Pfarrzeitungen |
Kleindruckwerk |
Österreichische Nationalbibliothek
Postfach 25
1015 Wien
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4 |
2 |
Niederösterreichische Landesbibliothek
Landhauspl. 1
3109 St. Pölten |
3 |
2 |
Universitätsbibliothek Wien Universitätsring 1
1010 Wien
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2 |
0 |
Zur Dokumentation ersucht das Diözesanarchiv Wien um Zusendung eines Exemplars (in analoger oder digitaler Form) für die Diözesan-Bibliothek:
Diözesanarchiv-Bibliothek
1., Wollzeile 2/3
per E-Mail: daw@edw.or.at
Nicht verpflichtet, aber herzlich eingeladen sind Sie, ein Exemplar Ihrer
Pfarrzeitung auch an uns zu schicken:
Erzdiözese Wien
Pfarrliche Öffentlichkeitsarbeit
1., Stephansplatz 4
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