Donnerstag 21. November 2024

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FAQ - HÄUFIGE FRAGEN

Hier finden Sie die am häufigsten gestellten Fragen rund um pfarrliche Öffentlichkeitsarbeit sowie eine erste Antwort dazu.

Rechtliches für die pfarrliche Öffentlichkeitsarbeit

Recht Steuer sparen

STEUER SPAREN (§ 10 (2) 1a UStG. i.V. Anlage 1, Art. 49 der kombinierten Nomenklatur)


Allgemeines

Verrechnet Ihre Druckerei für den Druck der Pfarrzeitung 20% USt.?

 

Wenn ein Druckwerk mindestens zwei Mal im Jahr erscheint und in einer Druckerei (inkl. Papier) hergestellt wird, dann darf der Produzent nur 10% USt. verrechnen.

Das sollte im Übrigen jede Druckerei wissen.

 

Schauen Sie nach, vielleicht können Sie noch bei Ihren Druckkosten sparen.

 

Infoblatt der WKO

 

TOP-TIPPS FÜR KATHOLISCHE MEDIENMACHER:INNEN

Ihr Leitfaden zur erfolgreichen Pfarr-Kommunikation!

Neue, erweiterte Ausgabe

Amt für Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation Pfarrliche Öffentlichkeitsarbeit
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1010 Wien

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