Die AKM und ihre Tochtergesellschaften austro mechana und Literar Mechana vertreten als Verwertungsgesellschaften die Rechte der KomponistInnen, MusiktextautorInnen und MusikverlegerInnen in Österreich.
Über die AKM muss eine Lizenzgebühr für die Verwendung von Musik sowie Texten und Noten bezahlt werden.
Ausnahmeregelung in Corona-Zeiten
Die Corona-Pandemie führt zu einem bislang nicht da gewesenen Angebot an Gottesdienst-Übertragungen im Netz. Dafür wurden Ausnahmeregelungen vereinbart und Zusatzverträge abgeschlossen:
Musik und Gesang in Livestream-Gottesdiensten
Gemäß Mitteilung aus dem Rechtsreferat der Österreichischen Bischofskonferenz vom 3. April 2020 wurde mit der AKM geklärt, dass die Online-Übertragung von Musik im Rahmen von Gottesdiensten jedenfalls für den Zeitraum der Corona-Maßnahmen ohne Zahlung von Lizenzentgelten zulässig ist.
Davon zu unterscheiden ist das Verfügbar-Machen von Texten und Noten im Live-Streaming!
Texte und Noten im Livestream-Gottesdienst
Zur Abgeltung der Rechte für Texte und Noten, die im Gottesdienst verwendet werden, gibt es einen Pauschalvertrag zwischen Literar-Mechana und der Österreichischen Bischofskonferenz (ÖBK).
Zusatzvertrag zum Pauschalvertrag zwischen Literar-Mechana und Bischofskonferenz
Für die Zeit der Pandemie stimmte die Literar-Mechana nun einem Zusatzvertrag zu diesem Pauschalvertrag zu: In Ergänzung zu den Rechten im aktuell geltenden Pauschalvertrag (in der Fassung des aktuell sechsten Zusatzvertrages) ist den Pfarren und anderen kirchlichen Einrichtungen somit bis 31.12.2022 das Recht eingeräumt, im Falle des streamings von Gottesdiensten bzw. kirchlichen Feierlichkeiten Lieder und Liedtexte im Livestream einzublenden (das gilt für die zeitgleiche und die zeitversetzte Übertragung).
Bedingung: Der Livestream muss (direkt nach dem Lied oder im Abspann) auch die Urheber (also Komponist bzw. Textdichter) nennen.
Texthefte für den Download im Internet dürfen keine Lieder enthalten, die urheberrechtlich geschützt sind (rechtefrei sind Stücke, deren Urheber bereits seit 70 Jahren verstorben sind).
Achtung: Auch Notenbild ist urheberrechtlich geschützt
Gesänge, die etwa aus dem "Gotteslob" kopiert werden, sind auch in ihrem Notenbild urheberrechtlich geschützt.
Feierhefte und Liedtexte, die für die einmalige Verwendung in einem Gottesdienst vervielfältigt werden, sind (bis zu einer Auflage von 1.000 Stk.) gedeckt.
Andere Formen der Verwendung des Druckbildes der Noten bedürfen der Einholung der Rechte. Diese Abdruckrechte erteilt für den Stammteil des "Gotteslob" die "Ständige Kommission für das Gotteslob/Stammteil" (gotteslob@liturgie.de) und für den Österreich-Eigenteil die "Ständige Kommission für das Gotteslob-Österreich" (gotteslob@liturgie.at)
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