Donnerstag 18. Juli 2024

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FAQ - HÄUFIGE FRAGEN

Hier finden Sie die am häufigsten gestellten Fragen rund um pfarrliche Öffentlichkeitsarbeit sowie eine erste Antwort dazu.

Ausweis, bitte!

Auch Ihre Medien müssen sich ausweisen können: mit dem Impressum und der Offenlegung. Sehr oft sind diese aber nicht gesetzeskonform! Dabei ist es ganz einfach.

Wir haben für Sie ein Muster für Impressum und Offenlegung erstellt. Sie dürfen auch mehr als diese gesetzlichen Anforderungen hineinschreiben, aber dieses Minimum MUSS sein.

Falsch sind Fotonachweise im Impressum des Pfarrblatts! Die müssen entweder beim Foto selbst oder zumindest auf der jeweiligen Doppelseite stehen - z.B. hochgestellt im Bund.

TOP-TIPPS FÜR KATHOLISCHE MEDIENMACHER:INNEN

Ihr Leitfaden zur erfolgreichen Pfarr-Kommunikation!

Neue, erweiterte Ausgabe

Amt für Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation Pfarrliche Öffentlichkeitsarbeit
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