Ausweis, bitte!
Wir haben für Sie ein Muster für Impressum und Offenlegung erstellt. Sie dürfen auch mehr als diese gesetzlichen Anforderungen hineinschreiben, aber dieses Minimum MUSS sein.
Falsch sind Fotonachweise im Impressum des Pfarrblatts! Die müssen entweder beim Foto selbst oder zumindest auf der jeweiligen Doppelseite stehen - z.B. hochgestellt im Bund.