FAQ Filmvorführungen in Pfarren
Welche Filmproduzenten werden von der Verwertungsgesellschaft RAW vertreten? |
Unter den Produktionsfirmen finden sich namhafte Unternehmen wie
Walt Disney Pictures Warner Brothers Universal Pictures Paramount Pictures MGM Metro-Goldwyn-Mayer MIRAMAX FILMS Sony Pictures 20th Century Fox Dreamworks Pictures aber auch Apollo-Film, DOR Film und WEGA Film.
Hier finden Sie eine Liste aller von der RAW vertretenen Produktionsfirmen. |
Welche Filme eigenen sich für unsere Pastoral? |
Wir haben eine Reihe von Filmtitel zusammengestellt, durch die Sie sich durchklicken, Ideen finden und das Geeignete auswählen können.
Wechseln Sie zu unseren Filmempfehlungen und sagen Sie uns, welche Erfahrungen Sie mit dem einen oder anderen Titel gemacht haben.
Tipp:Haben Sie etwas Neues entdeckt? Tragen Sie den Titel und Ihre Erfahrungen in dem Online-Formular unter den Sendeempfehlungen ein. Wir nehmen den Film oder die Dokumentation sehr gerne in die Liste auf! |
Wieviel kostet die Jahreslizenz? |
Die Rahmenvereinbarung zwischen der Erzdiözese Wien und der Verwertungsgesellschaft RAW sieht Pauschaltarife vor, gestaffelt nach der Katholikenzahl pro Pfarre, Pfarrverband, Pfarre mit Teilgemeinden oder Entwicklungsraum.
Berechnet wird in der ersten Stufe bis 2.500 Katholiken, in der nächsten zwischen 2.500 und 5.000 Katholiken und in der dritten darüber (jeweils pro 5.000 Katholiken).
Über die jährlichen Kosten informieren wir Sie gerne persönlich. Bei Interesse fordern Sie Ihren Einzelvertrag über dieses Online-Formular an. |
Für welchen Zeitraum wird eine Lizenz abgeschlossen? |
Die Lizenz wird für das Kalenderjahr erworben. Aus Abwicklungstechnischen Gründen musste von einer Begrenzung auf ein Halbjahr oder ein Quartal abgesehen werden.
Der Vertrag kann zum Ende eines Jahres unter Einhaltung einer Frist von 2 Monaten schriftlich gekündigt werden. Die Kündigung muss daher mit spätestens 31. Oktober des laufenden Jahres datiert sein.
Nach Ablauf dieser Frist gilt der Vertrag als automatisch verlängert.
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In welchen Räumen können die Vorführungen stattfinden? |
In allen innerkirchlichen Einrichtungen wie Pfarrheimen oder Jugendräumen. Die Filme dürfen nicht im Rahmen von Open-Air-Veranstaltungen gezeigt werden! |
Welche Medien lassen sich nützen? |
Von der Lizenz erfasst ist die Aufführung von Filmwerken mittels Fernsehprogrammen, Streaming-Diensten, DVD, Blu-Ray Discs, Video-on-Demand-Diensten, OTT-Angeboten, TV-Mediatheken oder Ähnlichem.
Praktisch gesagt ist jedes Filmmedium möglich, der Film muss nur legal erworben worden sein (kein illegales Streaming!).
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Läuft der Vertrag automatisch aus oder muss er gekündigt werden? |
Der Vertrag kann zum Ende eines Jahres unter Einhaltung einer Frist von 2 Monaten schriftlich gekündigt werden. Die Kündigung muss daher mit spätestens 31. Oktober des laufenden Jahres datiert sein.
Nach Ablauf dieser Frist gilt der Vertrag als automatisch verlängert. Bitte denken Sie daher immer daran, den Vertrag ggf. zu kündigen, wenn Sie ihn nicht mehr nützen wollen. |
Wie dürfen Filmvorführungen beworben werden? |
Die Bewerbung ist grundsätzlich erlaubt.
In kirchlichen Einrichtungen dürfen die offiziellen Titel beworben werden. Das gilt auch für Werbemaßnahmen im Rahmen von elektronisch versandten Newslettern, geschlossenen Teilnehmergruppen in sozialen Netzwerken sowie in pfarrlichen Publikationen wie den Pfarrblättern, der Anschlagtafel, der Pfarr-Website und den Schaukästen. Es darf jedoch nicht das offizielle Filmsujet abgebildet werden.
Für den öffentlichen Raum wie Plakatwände, die nicht zu kirchlichen Einrichtungen gehören, ist die Bewerbung des offiziellen Titels und des Filmsujets nicht erlaubt. Diese Praxis wird von den Filmproduzenten zum Schutz der Kinobetreiber nicht geduldet. |
Dürfen wie Eintritt verlangen? |
Grundsätzlich nein, denn in der Lizenz ist die kommerzielle Nutzung nicht inbegriffen. Die Teilnahme an einer Aufführung muss kostenlos möglich sein.
Tipp:Bieten Sie Getränke und vielleicht ein kleines Buffet an und stellen Sie ein Körbchen für freiwillige Spenden auf. Das fördert zusätzlich das Gespräch und das Gemeinschaftsgefühl. Es ist ratsam, für den eventuellen Reingewinn einen bestimmten Zweck zu nennen (z.B. Reinerlös für die Instandhaltung der Kirche). |