Donnerstag 13. Februar 2025

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FAQ - HÄUFIGE FRAGEN

Hier finden Sie die am häufigsten gestellten Fragen rund um pfarrliche Öffentlichkeitsarbeit sowie eine erste Antwort dazu.

Filmvorführung

Rechtliche Stolpersteine beachten!

 

FILMAUFFÜHRUNGEN UND TV-PROGRAMME IN DER PFARRE.


Für Pfarren der Erzdiözese Wien wurde mit der Verwertungsgesellschaft RAW ein Rahmenvertrag geschlossen, der die Rechte für Vor- und Aufführungen von Filmen namhafter Produzenten und von TV-Programmen einräumt.

 

Die Vereinbarung regelt eine günstige Jahreslizenz für jede Pfarre, jeden Pfarrverband, jede Pfarre mit Teilgemeinden oder jeden Entwicklungsraum zur unbegrenzten Nutzung, die sich aus der Katholikenzahl des Einzugsgebiets errechnet. Der Tarif wird in 3 Stufen pauschal berechnet: einheitliche Lizenzkosten gibt es für Pfarren (mit oder ohne Teilgemeinden) oder Pfarrverbände

  • bis 2.500 Katholiken auf ihrem Pfarrgebiet,
  • zwischen 2.500 und 5.000 Katholiken und
  • über 5.000 hinaus (jeweils pro 5.000 Katholiken).

MIt dieser Jahreslizenz ist die grundsätzliche Nutzung von Filmen aus dem Repertoire der RAW in allen Räumlichkeiten in Ihrer Pfarre abgedeckt. Mit der einmaligen jährlichen Pauschalzahlung auf Grundlage der Anzahl der Katholiken in Ihrem Pfarr- oder Pfarrverbandsgebiet können diese Filme beliebig oft konsumiert werden. Außer Eigenproduktionen von ORF / ARD - wie z.B. das Frühstücksfernsehen - dürfen von den Pfarren alle offiziell gekauften Filme mit diesem Rahmenvertrag aufgeführt werden. Auch auf die Mediatheken der öffentlichen Sender darf zugegriffen werden. 

 

Die Bezugsquelle des Films ist dabei grundsätzlich irrelevant: sowohl Fernsehprogramme, Streaming-Dienste, aber auch DVDs, Blu-Ray Discs, Video-on-Demand-Dienste oder OTT-Angebote (z.B. Netflix, Amazon Prime, AppleTV+ etc.) stellen eine „Wiedergabe“ im urheberrechtlichen Sinn dar.

 

Konditionen und Kosten dieser Rahmenvereinbarung für die einzelne Pfarre können naheliegender Weise hier nicht veröffentlicht werden – sie liegen um einiges unter den auf der RAW-Website publizierten Tarifen für Pfarren. Auf Anfrage informieren wir Sie gerne über die Kosten und senden Ihnen den Lizenzvertrag zu. Füllen Sie dazu bitte dieses Online-Formular aus.

 

Für den Vertragsabschluss senden Sie den Einzelvertrag ausgefüllt und unterschrieben durch eine, für die Pfarre vertretungsbefugte, Person an die RAW zurück.

 

 

WAS DIE RAW IST


 

Die RAW ist im Jahr 2018 für die Geltendmachung der Rechte der öffentlichen Aufführung oder Wiedergabe nach §18 UrhG von Audiovisuellen Medien gegründet worden.

 

Sie verfügt über eine behördliche Wahrnehmungsgenehmigung und unterliegt in vollem Umfang der staatlichen Kontrolle der Aufsichtsbehörde für Verwertungsgesellschaften.

 

Auf Grund ihrer behördlichen Genehmigung ist die RAW zur Lizenzierung von Filmen berechtigt, die öffentlich wiedergegeben werden.

 

Das Repertoire der RAW umfasst die Rechte der öffentlichen Wiedergabe an Filmwerken; diese wurden ihr von einer Vielzahl der bedeutendsten internationalen Filmstudios sowie von jenen Filmproduzenten eingeräumt, die von der österreichischen VAM Verwertungsgesellschaft für audiovisuelle Medien GmbH vertreten werden.

 

 

WEITERFÜHRENDE LINKS


 

Fordern Sie den Einzelvertrag online an.

 

Die von RAW vertretenen Produktionsfirmen

 

Häufig gestellte Fragen


 

 

 

 

 

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Amt für Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation Pfarrliche Öffentlichkeitsarbeit
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