Pfarrblatt: Pflichtexemplare nicht vergessen!
Vor kurzem erreichte uns dieses Schreiben der Österreichischen Nationalbibliothek, auf dessen Inhalt wir alle Pfarren hinweisen möchten:
Die Österreichische Nationalbibliothek sammelt und dokumentiert Publikationen, die in Österreich erscheinen, um so das österreichische Kulturerbe langfristig zu sichern. Darunter fallen auch Publikationen österreichischer Pfarren und Kirchen. Aktuell archivieren wir etwa 2.000 Pfarr-Publikationen aus ganz Österreich.
Eine Aufgabe, die in so konsequentem Ausmaß nur aufgrund der Pflichtexemplar-Regelung erfüllt werden kann.
Leider haben wir im Laufe der Jahre festgestellt, dass das Wissen um die Pflichtabgabe nicht immer vorhanden ist bzw. verloren geht (z.B. bei Personalwechsel, etc.). Für uns ist es leider nicht möglich, alle Pfarrblätter in ganz Österreich ausfindig zu machen und entsprechend anzuschreiben. Daher kontaktieren wir Sie, als zentrale Medienstelle der Erzdiözese Wien, mit der Bitte, die von Ihnen online zur Verfügung gestellten Informationen für die Pfarren auch um Informationen zur Pflichtablieferung zu ergänzen.
Diese verpflichtet Medieninhaberinnen und Medieninhaber, je 2 Exemplare ihrer Publikationen an die Österreichische Nationalbibliothek abzuliefern. Damit tragen sie als Teil der österreichischen publizistischen Landschaft zur Wahrung des österreichischen Kulturerbes bei.
Die gesetzliche Regelung zur Pflichtablieferung findet sich im Mediengesetz, sowie der Pflichtablieferungsverordnung. Nähere Informationen zur Pflichtablieferung gibt es auch auf der Homepage der Österreichischen Nationalbibliothek.
Details rund um die Pflichtexmplars-Regelung, die auch die Übermittlung von Pflichtexemplaren an die Universitäts- und Landesbibliotheken umfasst, finden Sie in einem separaten Bereich auf unserer Website.