Montag 25. November 2024

FAQs zur Feier der Trauung

 

Wo sollen wir uns zur kirchlichen Trauung anmelden?

Die Anmeldung zur Trauung erfolgt in jener Pfarre, in der Braut oder/und Bräutigam ihren Wohnsitz haben.

 

Wenn Sie Hilfe bei der Suche Ihrer Wohnpfarre (nur Erzdiözese Wien) benötigen, wenden Sie sich bitte an uns. (zum Kontaktformular)

Wann sollen wir uns zur Trauung anmelden?

Es gibt dafür keine einheitliche Praxis. Wir empfehlen daher: Melden Sie sich rechtzeitig in Ihrer Pfarre (siehe. oben) zur Trauung an, sodass sie für alle notwendigen Schritte vor der Trauung genügend Zeit haben. In der Regel sind das 12 - 6 Monate vor Ihrem Hochzeitstermin.

 

Jedenfalls vor der Reservierung von Gasthaus, Musik, usw. Denn nicht immer ist Ihr Wunschtermin in der Kirche auch frei. Und nicht immer hat der Priester oder Diakon an Ihrem Wunschtermin Zeit.

 

Besser zu früh anmelden, als zu spät. Sollte die Trauungsanmeldung für die betreffende Pfarre doch zu früh sein, werden Sie dort erfahren, wann Sie sich wieder melden sollen.

Wir wollen nicht in der eigenen Pfarre heiraten. - Geht das?

Das ist grundsätzlich möglich. Die Anmeldung zur Trauung erfolgt trotzdem in der Wohnpfarre (siehe oben). Dort müssen Sie dann bekannt geben, dass Sie in einer anderen Kirche heiraten wollen.

 

Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig (12 - 6 Monate im Voraus) um einen Termin in Ihrer Wunschkirche. Kümmern Sie sich ebenfalls um die Terminabsprache mit Ihrem Priester oder Diakon. Jedenfalls vor der Reservierung von Gasthaus, Musik, usw., um Terminkonflikte zu vermeiden.

Was müssen wir zur Trauungsanmeldung mitnehmen?

Bei der Trauungsanmeldung in der Wohnpfarre benötigen Sie...

 

Jeweils von Braut und Bräutigam:

  • Lichtbildausweis
  • Geburtsurkunde
  • Meldenachweis
  • Taufschein
  • evtl. Heiratsurkunde, falls Sie schon standesamtlich verheiratet sind oder einen Nachweis über die Anmeldung zur standesamtlichen Trauung

Falls einer der Partner bereits verheiratet war:

  • staatliche Heiratsurkunde
  • Dokument über die Scheidung

Bei kirchlicher Vorehe:

  • Trauungsschein
  • Nachweis über die kirchliche Ungültigkeitserklärung
  • oder Sterbeurkunde des Ehepartners bzw. Todeserklärung

Daten der Trauzeugen:

  • Name
  • Adresse
Was ist ein Eheseminar? Wann und wo sollen wir das besuchen?

Sie haben sich entschieden, kirchlich zu heiraten.  An diesem Punkt will das Eheseminar abseits von Alltag und Hochzeitsvorbereitungen Begleitung für Sie sein. Begleitung im Bezug auf die Entscheidung, kirchlich zu heiraten, und eine Gelegenheit, Beziehungsthemen bewusst anzusehen und Neues dabei zu entdecken. Auch für die Gestaltung Ihrer kirchlichen Trauung erhalten Sie Unterstützung.

 

Manche Pfarren bieten eigene Eheseminare an. Das erfahren Sie, wenn Sie sich zur Trauung in Ihrer Pfarre anmelden.

 

Oder Sie besuchen eines unserer Eheseminare.  Melden Sie sich dazu bitte rechtzeitig (möglichst mehr als 6 Monate) vor Ihrem Hochzeitstermin an. Ihr gewählter Seminartermin liegt am besten ungefähr 2 - 4 Monate vor Ihrer kirchlichen Trauung - früher ist natürlich auch möglich (ungefähr im Zeitraum eines Jahres.) Alle Informationen zu unseren Eheseminaren erhalten sie unter »Eheseminare«.

Was ist das Trauungsprotokoll?

Gemeinsam mit dem zuständigen Pfarrer oder Diakon wird - frühestens 6 Monate vor dem Trauungstermin - das Trauungsprotokoll angelegt.

 

Im Trauungsprotokoll werden die Personalien von Braut und Bräutigam festgehalten. Braut und Bräutigam werden befragt, ob etwas gegen die Eheschließung spricht (Ehehindernisse) und ob sie dem katholischen Verständnis von Ehe zustimmen (dazu gehören die Unauflöslichkeit der Ehe, die Treue gegenüber dem/der Partner/in, die grundsätzliche Offenheit für Kinder, die Freiwilligkeit zur Eheschließung und die Ehe als Sakrament).

 

Braut und Bräutigam unterschreiben das Trauungsprotokoll. Damit dokumentieren sie ihren Willen zur christliche Ehe. In der Feier der Trauung sprechen sie im Ja-Wort diesen Willen öffentlich aus und schließen die Ehe.

Wo können wir kirchlich heiraten? - Welche Orte sind erlaubt?

Grundsätzlich nur in einer Kirche. - Für Sonderregelungen wenden Sie sich bitte an uns. (zum Kontaktformular)

Können wir auch ohne Trauzeug/innen kirchlich heiraten?

Nein, das ist nicht möglich. Eine Trauung ohne Trauzeug/innen ist nur am Standesamt vorgesehen. Für eine katholische Trauung sind zwei Trauzeug/innen notwendig, die bei der kirchlichen Trauung anwesend sind, um die Eheschließung zu bezeugen.

 

Allerdings ist es möglich, dass Sie zwei fremde Personen als Trauzeug/innen heranziehen - aus persönlichen Gründen, aus Gründen der Verschwiegenheit oder Geheimhaltung usw. Dies sollten Sie mit Ihrer Pfarre oder Ihrem Traupriester bzw.- diakon besprechen. (So könnten z.B. zwei Pfarrangestellte als Trauzeugen/innen zur Verfügung stehen.)

Wer kann Trauzeuge/in sein? Wie viele Trauzeug/innen benötigen wir?

Bei der katholischen Trauung sind mindestens zwei Trauzeug/innen erforderlich. Es können auch mehr als zwei Personen Trauzeug/innen sein.

 

Mit ihrer Unterschrift bezeugen sie die Eheschließung von Braut und Bräutigam. Die Trauzeug/innen müssen daher:

  • mindestens 18 Jahre alt sein und
  • in der Lage sein, das Geschehen sprachlich und geistig erfassen zu können.

Die Konfession bzw. Religionszugehörigkeit ist dabei belanglos, d.h. Trauzeug/innen müssen nicht Mitglied der römisch-katholischen Kirche sein.

Die Trauzeug/innen können auch Ihnen fremde Personen sein. (Siehe dazu oben: Können wir auch ohne Trauzeugen kirchlich heiraten?)

 

Im Trauungsprotokoll werden Name, Geburtsdatum, Wohnadresse und Beruf der beiden Trauzeug/innen vermerkt.

Dürfen wir unseren Trauungsgottesdienst selbst gestalten?

Es handelt sich um Ihre Hochzeit. Insofern macht es durchaus Sinn, wenn Sie als Paar Ihren Trauungsgottesdienst vorbereiten. - Dabei ist vieles, aber nicht alles möglich. Der Gottesdienst bietet einige Gestaltungsmöglichkeiten. Dennoch ist ein bestimmter Rahmen vorgegeben.

 

Bitte bereiten Sie unbedingt gemeinsam mit Ihrem Traupriester oder -diakon den Gottesdienst vor!

 

Informationen und Tipps zur Gottesdienst-Gestaltung Sie unter Feier der Trauung.

Können wir kirchlich heiraten, wenn ...

... eine/r von uns nicht römisch-katholisch ist?

Grundsätzlich ja.

 

Bitte wenden Sie sich rechtzeitig an Ihre Wohnpfarre, da sich die Vorlaufzeit durch zusätzliche formale Schritte u.U. etwas verlängern kann.

 

Für katholisch-evangelische Paare gibt es folgende Möglichkeiten:

  • katholische Trauung durch einen katholischen Priester oder Diakon (ein/e evangelische/r Pfarrer/in kann dabei mitwirken)
  • evangelische Trauung durch eine/n evangelische/n Pfarrer/in ( ein katholischer Priester oder Diakon kann mitwirken)

Für katholisch-orthodoxe Paare gibt es folgende Möglichkeiten:

  • orthodoxe Trauung durch einen orthodoxen Priester
  • katholische Trauung durch einen katholischen Priester

Eine katholische Trauung ist auch möglich:

  • wenn der Partner oder die Partnerin aus der Kirche ausgetreten ist;
  • wenn der Partner oder die Partnerin nicht getauft ist und an Gott glaubt (also z.B. jüdische/r, muslimische/r ... Partner/in);
  • wenn der Partner oder die Partnerin nicht an Gott glaubt;

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Für muslimisch-christliche Paare steht ein spezielles Beratungsangebot zur Verfügung.

 

 

 

In der Ehe sollen die Partner ihrer jeweiligen Religion oder Weltanschauung folgen können. Gibt es hier Unterschiede, stellt das für das gemeinsame Leben eine zusätzliche Herausforderung dar und kann, Achtung und Respekt voreinander vorausgesetzt, eine Bereicherung sein.

 

Bei allen Formen der gemischt-konfessionellen/weltanschaulichen Eheschließungen müssen im Vorfeld im Dialog und mit gegenseitigem Respekt besonders Fragen wie z.B. die der (religiösen) Kindererziehung oder der Ausübung der Religion geklärt werden.

 

... wir nicht standesamtlich heiraten werden?

Eine rein kirchliche Eheschließung ist nur in Ausnahmefällen, mit Begründung und einer entsprechenden Erlaubnis möglich.

 

Eine solche Eheschließung hat keinerlei staatliche Rechtswirkungen (wie z.B. gemeinsamer Familienname, vermögens- u. erbrechtliche Ansprüche, Kinder werden staatlich nicht als ehelich anerkannt usw.). Wenn Sie sich für diese Form der Eheschließung entscheiden, müssen Sie beide mit Ihrer Unterschrift die Folgen zur Kenntnis nehmen und versprechen, die standesamtliche Eheschließung nachzuholen, sobald die Gründe wegfallen, die ihr jetzt entgegenstehen.

... wir nicht gefirmt sind?

Die Firmung ist keine zwingende Voraussetzung, jedoch durchaus sinnvoll.

 

Im katholischen Verständnis leben Frau und Mann die Ehe als Sakrament. Damit steht sie in engem Zusammenhang mit der Taufe und Firmung. Insofern macht es Sinn, dass Braut und Bräutigam, wenn sie getauft sind, auch gefirmt sind.

... wir beide aus der Kirche ausgetreten sind?

Eine solche Eheschließung ist nicht möglich. - Um nach dem katholischen Ritus heiraten zu können, muss mindestens ein Partner der katholischen Kirche angehören.

 

Wenn es Ihnen um den festlichen Rahmen geht, gibt es auch für standesamtliche Hochzeiten viele romantische und feierliche Möglichkeiten. Informationen dazu erhalten Sie bei den Standesämtern.

 

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