Aufgaben des PGR
Der PGR unterstützt den Pfarrer mitverantwortlich bei der Leitung der Pfarrgemeinde. Er berät mit dem Pfarrer Fragen des pfarrlichen Lebens und entscheidet zusammen mit dem Pfarrer. Das tut er als ein von der Pfarrbevölkerung gewähltes Gremium. Soweit die Theorie, wie sie sich in der PGR-Ordnung findet, doch was bedeutet das in der Praxis.
Im Wesentlichen hat der PGR drei Aufgaben(bereiche):
- Der PGR ist das Beratungsgremium, das mit dem Pfarrer die gesamte Seelsorge der Pfarrgemeinde berät und ein Pastoralkonzept erstellt. Der PGR unterstützt den Pfarrer also bei der Leitung der Pfarrgemeinde in jeglicher Hinsicht.
- Diese Verantwortung für die ganze Pfarrgemeinde, aus deren Mitte ja die Mitglieder gewählt werden, kann der PGR nur wahrnehmen, indem er die Lebensumstände der Menschen wahrnimmt und im Licht des Evangeliums deutet.
- Der PGR bestellt den VVR, das Entscheidungsgremium bei Angelegenheiten der kirchlichen Vermögensverwaltung.