Mit der Digitalisierung ist eine Einsicht in die Originalmatrikenbücher nicht mehr nötig. Daher werden die Originalbücher der Pfarren auch nicht mehr zur Benutzung an Parteien vorgelegt. Schonung der alten Bücher, deren Erhaltung und Aufbewahrung auf Dauer durch das Personenstandsgesetz ausdrücklich vorgeschrieben ist.