Kundmachung Pfarrgemeinderatswahl 2017
Wahlkundmachung Pfarre Gnadendorf
Am Sonntag, dem 19. März 2017 wird in unserer Pfarre der Pfarrgemeinderat gewählt.
In unserer Pfarre sind sechs Mitglieder für den Pfarrgemeinderat zu wählen.
Der Pfarrgemeinderat ist jener Kreis von Personen, der für die kommenden 5 Jahre mit dem Pfarrer Verantwortung übernimmt für die Entwicklung und Gestaltung der pfarrlichen Aktivitäten.
Wahlberechtigt sind alle Katholiken, die
- am diözesanen Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet oder davor das Sakrament der Firmung empfangen haben,
- am Wahltag einen Wohnsitz im Pfarrgebiet haben bzw. regelmäßig am Leben der Pfarrgemeinde teilnehmen. Diese Feststellung ist von der Wahlkommission zu treffen. Auch Kinder vor Erreichung der Wahlberechtigung haben eine Stimme. Das Stimmrecht wird von den erziehungsberechtigten Eltern ausgeübt. Erziehungsberechtigte Eltern vereinbaren, wer das Stimmrecht für die Kinder ausübt.
Wählbar sind wahlberechtigte Katholiken,
- die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- sich zu Glaube und Ordnung der Kirche bekennen,
- ihrer Verpflichtung zur Zahlung des Kirchenbeitrags nachkommen und
- bereit sind, Aufgaben und Pflichten im PGR zu erfüllen.
Der Wahlvorstand lädt alle Wahlberechtigten der Pfarre ein, wählbare Personen als
KandidatInnen für die Pfarrgemeinderatswahl vorzuschlagen.
Die Wahlvorschläge müssen bis spätestens 6. Februar 2017 beim Wahlvorstand
einlangen. Verwenden Sie bitte dazu die aufliegenden Vorschlagslisten und werfen Sie die Vorschlagskärtchen in die Box in der Kirche.
Am Wahltag können Sie vor und nach dem Gottesdienst Ihre Stimme abgeben.
Wer am Wahltag verhindert ist, kann sein Wahlrecht auch am Samstag, den 18. März 2017 von 17:30 Uhr bis 18:30 Uhr ausüben. Das Wahllokal befindet sich im Gemeindesaal.
Der Wahlvorstand