So funktioniert die Wahl
Der Wahlvorstand besuchte alle vorgeschlagenen Personen und erkundigte sich nach deren Bereitschaft sich zur Verfügung zu stellen. Insgesamt konnten so neun Personen gewonnen werden, die nun kandidieren.
In unserer Pfarrgemeinde sind von diesen neun Kandidatinnen und Kandidaten sechs Pfarrgemeinderäte mittels Listenwahlmethode zu wählen.
Wahlberechtigt sind alle Katholiken, die am diözesanen Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet oder davor das Sakrament der Firmung empfangen haben und am Wahltag einen Wohnsitz im Pfarrgebiet haben bzw. regelmäßig am Leben der Pfarrgemeinde teilnehmen. Diese Feststellung ist von der Wahlkommission zu treffen.
Auch Kinder vor Erreichung der Wahlberechtigung haben eine Stimme. Das Stimmrecht wird von den erziehungsberechtigten Eltern ausgeübt. Erziehungsberechtigte Eltern vereinbaren, wer das Stimmrecht für die Kinder ausübt.
Die Abgabe des Stimmzettels hat grundsätzlich persönlich vor der Wahlkommission zu erfolgen, daher erhalten Sie erst im Wahllokal einen offiziellen Stimmzettel.
Bitte kreuzen Sie maximal sechs Namen an (also die Anzahl der zu wählenden Pfarrgemeinderäte). Sollten Sie mehr Namen ankreuzen oder Namen hinzufügen ist der Stimmzettel ungültig.