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Inhalt:
VVR
Der Vermögensverwaltungsrat
ist jenes Gremium, das die kirchliche Vermögensverwaltung im Rahmen der vom Bischof erlassenen Normen zu besorgen hat.
Das ist insbesondere:
·die Verwaltung des Kirchenvermögens
·Erstellung und Beschluss des Haushaltsplans und des Jahresabschlusses
·Beschluss und Vollzug von Bauangelegenheiten u. Restaurierungsarbeiten
·Antragstellung in allen Bauangelegenheiten an das Erzbischöfliche Bauamt