Donnerstag 8. August 2024
Gottesdienste

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"Heiligkeit ist nicht ein Luxus für Wenige. Sie ist ganz einfach eine Pflicht für Dich und für mich!"
Mutter Teresa

Unser Vermögensverwaltungsrat (VVR)

Der Vermögensverwaltungsrat kurz VVR genannt, ist ein eigenständiges Gremium, das für Finanzen und baulichen Maßnahmen in der Pfarre zuständig ist. Ebenso hat der VVR den Haushaltsplan und den Jahresabschluß zu erstellen. Der VVR ist gesetzlicher Vertreter der Pfarre hinsichtlich der Vermögensverwaltung.

Der VVR besteht aus mindestens vier, höchstens acht Personen. 2/3 der Mitglieder sind vom Pfarrgemeinderat zu benennen; diese können Mitglieder des PGR sein, müssen diesem aber nicht angehören. 

Die Vermögensverwaltungsräte auf einen Blick:

 

Dr. Lawrence Ogunbanwo, Pfarmoderator (Vorsitzender)

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Gindl Franz, (stv. Vorsitzender)  
Klaus Matthias, (Schriftführer)
Müller Heinz
Steiner Gerhard

 

 

Der Vermögensverwaltungsrat (VVR) ist jenes Gremium, das gemäß c. 537
CIC die kirchliche Vermögensverwaltung im Rahmen der vom Diözesanbi-
schof erlassenen Normen (Ordnungen) zu besorgen hat.

 

Der VVR nimmt im Namen bestimmter kirchlicher Rechtspersönlichkeiten folgende
Aufgaben wahr.


a) Verwaltung des Kirchenvermögens sowie der Stiftungen und der Filialkir-
chen, die Verwaltung des Pfarrheims und des pfarrlichen Friedhofs und aller
sonst im Eigentum der Pfarre befindlichen Gebäude und Liegenschaften;


b) Besorgung der Bauangelegenheiten der Pfarrpfründe;


c) Abschluss und Auflösung von Dienstverträgen mit Laiendienstnehmerinnen
bzw. Laiendienstnehmern der Pfarre, vorbehaltlich diözesaner Genehmigung;


d) Erstellung und Beschluss des Haushaltsplans und des Jahresabschlusses
sowie deren Weiterleitung an die Erzbischöfliche Finanzkammer.


e) Der VVR legt die zeichnungsberechtigten Personen neben dem Pfarrer im
Geldverkehr fest. Der Handlungsrahmen ist in den Bestimmungen zur kirch-
lichen Vermögensverwaltung geregelt.


f) Beschluss und Vollzug jener Bauangelegenheiten und Restaurierarbeiten, die
ohne Inanspruchnahme von Stammvermögen oder diözesanen Mitteln be-
sorgt (erledigt) werden, beides jedoch vorbehaltlich diözesaner Genehmigung;


g) Antragstellung in allen Bauangelegenheiten an das Erzbischöfliche Bauamt
und Durchführung der Maßnahmen, soweit diese nicht dem Erzbischöfli-
chen Bauamt vorbehalten sind;


h) Auflage der Jahresrechnung (Gewinn- und Verlustrechnung) zur allgemeinen
Einsichtnahme;


i) Durchführung der Maßnahmen und Kontrollen zur Sicherung einer ord-
nungsgemäßen Vermögensverwaltung gemäß den Bestimmungen zur kirch-
lichen Vermögensverwaltung.

 

Namenstage Hl. Dominikus, Hl. Cyriakus, , Vierzehn heilige Nothelfer, Hl. Hildiger, Hl....

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Herzlich willkommen in unserer Pfarrgemeinde!

Pfarre Manhartsbrunn
Pfarrhofg. 8
2203 Großebersdorf

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