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Der Firmpate / die Firmpatin muss mindestens 16 Jahre alt sein und voll in der katholischen Kirche eingegliedert sein, also selbst getauft, gefirmt und - sofern verheiratet - kirchlich verheiratet sein. Die Eltern des Firmlings selbst kommen für dieses Amt nicht in Frage. Empfohlen wird, dass der Taufpate / die Taufpatin auch Firmpate / Firmpatin wird.
Weitere Informationen finden Sie auch auf den Seiten der Erzdiözese Wien zum Thema Firmung.