Freitag 13. September 2024
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Firmung

Durch die Firmung empfangen die Firmlinge die Kraft des Heiligen Geistes, üblicherweise findet sie im Alter von ca. 14 Jahren statt. Wie bei der Erstkommunion ist eine Vorbereitung auf dieses Ereignis notwendig, die Termine dafür werden in der Pfarre bekannt gegeben.

Der Firmpate / die Firmpatin muss mindestens 16 Jahre alt sein und voll in der katholischen Kirche eingegliedert sein, also selbst getauft, gefirmt und - sofern verheiratet - kirchlich verheiratet sein. Die Eltern des Firmlings selbst kommen für dieses Amt nicht in Frage. Empfohlen wird, dass der Taufpate / die Taufpatin auch Firmpate / Firmpatin wird.

 

Weitere Informationen finden Sie auch auf den Seiten der Erzdiözese Wien zum Thema Firmung.

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Pfarre Schleinbach
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2123 Kronberg

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