Termine statt.
(Wieder) Eintritt
Vielleicht ist der seinerzeitige Grund für den Austritt weggefallen, vielleicht ist die Einsicht gereift, dass man doch besser in einer Gemeinschaft bleibt, auch wenn man nicht mit allem einverstanden ist.
Bitte wenden Sie sich an Ihre Pfarre oder - wenn Ihnen das angenehmer ist - eine zuständige Person in der Diözese. Ein ausführliches Gespräch behandelt zum Beispiel die Frage, wie die Wiederaufnahme erfolgen soll (einfach in der Kanzlei oder feierlich im Rahmen einer Messe). Genauso aber wird über Glaubensfragen gesprochen und eventuell weiter bestehende, möglicherweise berechtigte Kritikpunkte an der Kirche.
An Unterlagen werden Taufschein, Trauschein bei Verheirateten und Austrittsvermerk (sofern vorhanden) benötigt. Der Kirchenbeitrag für die Zeit bis zum Wiedereintritt muss selbstverständlich nicht nachgezahlt werden!