Montag 5. August 2024

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Sakrament der Firmung

Gefirmt zu werden, bedeutet mit dem Heiligen Geist gestärkt (von lat. confirmatio) zu werden. Das geschieht durch die Salbung mit Chrisamöl und Handauflegung. Die Firmung  ist - nach Taufe und Eucharistie - das dritte Sakrament der Aufnahme in die Kirche.

 

Der Heilige Geist bestärkt den Glauben
Kardinal Schönborn spendet das Firmsakrament
aber auch beauftragte Priester dürfen das Sakrament spenden
Symbolische Salbung mit Chrisamöl

 

Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr können das Sakrament der Firmung empfangen. In der Vorbereitungszeit wird versucht, den jungen Menschen ihre Aufgaben als Christ näher zu bringen und sich ihrer Verantwortung in der Welt bewusst zu werden.

 

"Sei besiegelt durch die Gabe Gottes, den Heiligen Geist", sagt der Firmspender und salbt die Stirm mit Chrisamöl. Darauf anwortet die Gefirmte: "Amen".


 

Firmung im Pfarrverband Minoriten Weinviertel
Jedes Jahr findet in unserem Pfarrverband eine gemeinsame Firmvorbereitung und Firmspendung statt. Bitte melden Sie sich beim Pfarrmoderator wenn Sie zur Firmung gehen wollen. Bei einem Informationsabend wird mit den Jugendlichen und deren Eltern über die Firmvorbereitung gesprochen und der Firmtermin fixiert.
Wer kann Firmpatin oder Firmpate werden?

Der Firmpate/die Firmpatin muss, um das Patenamt übernehmen zu können, das 16. Lebensjahr vollendet haben, selber katholisch und voll in die Gemeinschaft der Kirche eingegliedert sein, das heißt er muss getauft, gefirmt und falls verheiratet kirchlich verheiratet sein.


Er/sie darf nicht aus der Kirche ausgetreten sein. Er/sie soll an der Entwicklung des Glaubenslebens des jungen Menschen mitwirken können und selbst aktiv den Glauben leben. Der Vater oder die Mutter des Firmlings können nicht Firmpate sein.


Im Kirchenrecht von 1983 ist empfohlen, dass diesen Dienst - so es sinnvoll und möglich erscheint - dieselbe Person übernimmt, die bereits bei der Taufe das Patenamt wahrgenommen hat.

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Papst Franziskus
Pfarrverband Minoriten Weinviertel
Kircheng. 6
2151 Asparn an der Zaya

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