Pfarrfriedhof Gnadendorf
Der Friedhof rund um die Kirche Gnadendorf ist im Eigentum der Pfarre.
Die Grabfläche ist Eigentum der Pfarre. Durch die Grabeinlösung wird ein Benützungsrecht erworben. Die Rechte und Pflichten des Nutzungsberechtigten sind in der Friedhofsordnung sowie in der Friedhofsgebührenordnung geregelt.
Das Grabbauwerk und die Grabausstattung sind für die Dauer der bezahlten Grabeinlösung Eigentum des Benützungsberechtigten. Wird eine Grabeinlösung nicht mehr verlängert, hat der Benützungsberechtigte das Grabbauwerk und die Grabausstattung zu entfernen.
Grabstellen werden nur gemietet und sind von den Benützungsberechtigten zu pflegen und in Stand zu halten. Vor allem ist die Standsicherheit der Grabsteine regelmäßig zu überprüfen. Bei Unfällen durch umfallende Grabsteine haften die Benützungsberechtigten.
Aktuelle Periode:
Grabgebühren 2021-2030 |
Der Vermögensverwaltungsrat hat am 11. Oktober 2021 die Beiträge fixiert. Folgende Beiträge für die Periode 2021 - 2030 wurden festgesetzt:
Bei Änderung von Grabdenkmäler
Diese Gebührenordnung wurde von der Erzdiözese Wien am 31. Jänner 2022 bewilligt und trat sofort in Kraft.
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Auflassung Grabstelle - Mitteilungsformular |
Wird eine Grabeinlösung nicht mehr verlängert, hat der Benützungsberechtigte das Grabbauwerk und die Grabausstattung gemäß der diözesanen Friedhofsordnung zu entfernen. Die Grabstelle ist in eingeebneten Zustand an die Friedhofsverwaltung zu übergeben.
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Diözesane Friedhofsordnung |
Friedhofsordnung der Erzdiözese Wien für Pfarrfriedhöfe |
Beantragung einer Grabstelle |
Antragsformular für eine neue Grabstelle |
Vorperioden:
Grabgebühren 2011-2020 |
Der Pfarrgemeinderat hat in seiner Sitzung am 20. Oktober 2010 folgende Beiträge für die kommenden Periode von 2011-2020 festgesetzt:
Bei Änderung von Grabdenkmäler
Diese Gebührenordnung wurde von der Erzdiözese Wien am 10. Jänner 2011 bewilligt und trat sofort in Kraft. |