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Happy Birthday!
Bei den Benützungsgebühren für die Gräber auf dem Friedhof Grafensulz wurden im Jahr 2021 Rückstände aufgearbeitet. Erforderlich ist die Verlängerung des Benützungsrechts nach einem Zeitraum von zehn Jahren. Rückstände gab es für zwei Jahre.
Wird keine Verlängerung gewünscht, dann ist bei einer Auflassung der Grabstelle die Frage der Haftung einer späteren Baufälligkeit zu klären.
Für Fragen wenden Sie sich bitte an die Pfarrverbandskanzlei.