Kandidaten und Kandidatinnen gesucht
Der nächste Wahlgang steht schon fest. Es sind die Wahlen in den Pfarrgemeinderat, für die der 20. März 2022 als Wahltag festgelegt worden ist. Dabei handelt es sich um eine Wahl, die ohne – manchmal als lästig empfundene – Wahlwerbung ablaufen wird.
Der Pfarrgemeinderat unterstützt den Pfarrer in allen Angelegenheiten der Seelsorge. Die Bildung des Pfarrverbandes hatte keinen Einfluss auf die Pfarrgemeinderäte. Trotz Verband ist weiterhin jede Pfarre eigenständig.
Wesentlich ist die Suche nach Kandidaten, die bereit sind, für dieses Ehrenamt die Zustimmung zu geben.
Die Anzahl der zu Wählenden richtet sich nach der Katholikenzahl und beträgt für die Minoritenpfarren bis zu neun Personen. Wichtig ist sowohl für die Kandidatensuche als auch dann für die Wahl, dass durch die gewählten Pfarrgemeinderäte alle Gruppen der Katholiken, also beginnend von den Jugendlichen bis zu den Senioren, vertreten sind.
Es gibt schon Vorbereitungen für die Wahl im März. Ganz wichtig ist die Suche von Kandidaten. Dabei kann (und soll!) jeder mitwirken, indem Personen vorgeschlagen werden, die geeignet erscheinen, bei Entscheidungen der Pfarre mitzuwirken. Für solche Vorschläge gibt es keine Vorschriften: Das kann durch Nennen von Personen an den Pfarrer, die bisherigen Pfarrgemeinderäte oder aber gegen die bereits festgelegten Wahlleiter erfolgen. Oder aber auch auf ganz »direkte« Art, indem einfach einer Person mitgeteilt wird, dass sie der Kandidatur ein »Ja« sagen soll.
Über die Durchführung der Wahl wird in einem weiteren Pfarrbrief informiert, der allen Haushalten des Pfarrverbandes Anfang März zugestellt wird.
Beachten Sie die individuellen Abläufe in ihrer Pfarre.