Matriken sind Kirchenbücher. In diesen werden Taufen, Trauungen, Todesfälle bzw. Einsegnungen festgehalten. Die Eintragungen erfolgen chronologisch.
Für uns heute ist es selbstverständlich, dass der Staat in Standesämtern erfasst, wer wann und wo geboren, verheiratet und gestorben ist.
Bis ins 16. Jahrhundert gab es aber von staatlicher Seite überhaupt keine regelmäßigen Aufzeichnungen. Den katholischen Pfarren schrieb dies das Konzil von Trient 1563 vor, was teilweise schon früher gemacht wurde.
Kaiser Joseph II. verpflichtete dann 1770 die Pfarrer staatlicherseits zur die Führung der Matriken. Diese Kirchenbücher wurden somit zu öffentlichen Personenstands-Verzeichnissen.