Wiedereintritt
Wo kann ich wieder in die Kirche eintreten? Sie können in jeder Pfarre wieder eintreten, es muss nicht Ihre Wohnpfarre sein.
Welche Unterlagen brauche ich? Zum Wiedereintrittsgespräch nehmen Sie bitte Ihren Taufschein und den Austrittsvermerk mit, wenn Sie verheiratet sind, bitte auch Ihren Trauschein.
Wie hoch wird mein Beitrag sein? Sie müssen für die Zeit Ihres Austritts keinen Kirchenbeitrag nachzahlen. Wenn Sie wissen wollen, wie viel Sie in Zukunft bezahlen müssen, verwenden Sie bitte den anonymen Kirchenbeitragsrechner. Bitte beachten Sie aber, dass der Pfarrer und die Pfarrkanzlei keinen Einblick und keine Einfluss auf Ihre Beitragszahlungen haben. Sie sind auch nicht in der Lage, mit Ihnen bestimmte Zahlungsmodalitäten zu vereinbaren. Dafür ist ausschließlich die Kirchenbeitragsstelle zuständig (Kontat & Adresse für Wien).
Wenn Sie mit jemandem sprechen wollen, dann können Sie gerne einen Termin vereinbaren. Hinterlassen Sie in der Pfarrkanzlei Ihre Telefonnummer, der Pfarrer ruft Sie gerne zurück. Er wird im Gespräch abklären, wie es zum Austritt gekommen ist, und ob es noch etwas gibt, das aufzuarbeiten wäre. Es ist auch für die Kirche wichtig und hilfreich, wenn Sie aufzeigen können, wo Sie etwaige Versäumnisse und Probleme in der Kirche sehen. Selbstverständlich wird in diesem Gespräch nichts «abgeprüft» oder abgefragt. Es geht einzig um Sie in Ihrer persönlichen Lebens‐ und Glaubenssituation und um Ihr «Ja» zur Wiederaufnahme in die Kirche. Auch den Rahmen, in dem Sie wieder in die Kirche aufgenommen werden möchten, können Sie frei wählen: Ganz schlicht im Pfarrbüro oder einem Ausspracheraum oder lieber mittels eines Gottesdienstes mit der ganzen Gemeinde.
Weitere Informationen finden Sie hier.