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Ehevorbereitung
Wenn Sie Fragen haben, können Sie sich an die Berufungspastoral der Erzdiözese wenden:
„Drum prüfe, wer sich ewig bindet!"
und diese Zeit der Prüfung ist die Verlobung. Man hat sich bereits versprochen ehelichen zu wollen, und doch klärt man noch ab, ob es denn passen wird. Eine schöne, romantische und ernste Zeit des Unterscheidens.
Die Verlobung soll jungen Paaren helfen, einzelne Aspekte der Beziehung bewusst zu prüfen und zu klären. Sie soll zum Gelingen dauerhafter Beziehungen der jungen Paare beitragen. Sie soll auch die Frage nach der Berufung und nach dem Willen Gottes wach halten. Sie hilft Brautleuten, sich als Paar in Kommunikation, Gespräch und Gebet einzuüben, und ermöglicht eine größere Verbindlichkeit und Intensivierung der Vorbereitung auf das Ehesakrament. Sie ermutigt zur Spendung und Annahme des Ehesakramentes. Die tiefere theologische und kirchliche Bedeutung liegt darin, dass Brautleute ein Zeichen sind für die mit Christus verlobte Kirche. (vgl. Eph 5,32f.)
Eine kurz gefasste Definition der Verlobung wäre: „ein Versprechen zweier Menschen, in absehbarer Zeit miteinander die sakramentale Ehe einzugehen."
...öffentlich,
sie macht die Heiratsabsicht bei den Verwandten und Freunden öffentlich.
...eine Vorentscheidung,
ein Schritt zur endgültigen Entscheidung, aber keine Vorwegnahme der Eheschließung. Sie hilft bei der Klärung der Berufung und der Wahl. Durch ihre begrenzte Dauer fordert sie zur definitiven Entscheidung heraus.
...eine Zeit der Bewährung,
Verlobungszeit bedeutet ein Einüben und Hineinwachsen in die Verbindlichkeit des Ehelebens, eine Zeit in der Liebe zu wachsen. „Sie sollen diese Bewährungszeit als eine Zeit ansehen, in der sie lernen, einander zu achten und treu zu sein in der Hoffnung, dass sie von Gott einander geschenkt werden. Sie sollen einander helfen, in der Keuschheit zu wachsen" (KKK 2350).
...ein Ehe-Katechumenat,
das sowohl das Zusammenfinden der beiden als auch das Wachstum in Glaubensfragen fördert.
.. ein neuer Lebens- und Glaubensweg
hin zur Ehe als Sakrament. „Sie bietet die Chance für eine Begegnung mit der lebendigen Kirche und mit dem lebendigem Gott." (Bischof Franz Scharl)
... ist eine Jüngerschaftsschulung,
in der sich die Brautleute auf das Leben als Hauskirche vor bereiten, um durch ihre künftige Ehe missionarisch wirksam zu sein und durch die Gnade des Sakramentes ein Zeugnis der Liebe und Barmherzigkeit Gottes zu geben.
... eine Zeit „die Keuschheit in Enthaltsamkeit zu leben. ...
Sie sollen Liebesbezeugungen, die der ehelichen Liebe vorbehalten sind, der Zeit nach der Heirat vorbehalten. Sie sollen einander helfen in der Keuschheit zu wachsen." (KKK 2350). Das fördert die Freiheit der Entscheidung und ist eine Vorbereitung auf die eheliche Treue.
... eine Zeit der Gnade,
um das Geheimnis der Liebe Gottes und zweier Menschen zu begreifen, dies als täglich neues Geschenk annehmen zu lernen und so dem ‚Spender' zu danken.
Diese Anregungen und Angebote können die Verlobten in Vorbereitung auf ihre Ehe nützen:
Das Kirchenrecht versteht unter Verlobung das gegebene Versprechen zweier ehefähiger Personen, miteinander die Ehe eingehen zu wollen (Eheversprechen). Die Erfüllung dieser Verpflichtung ist jedoch wegen der notwendigen Freiheit des Ehewillens nicht einklagbar. Wohl aber kann bei einem Rücktritt von der Verlobung „auf Wiedergutmachung etwa entstandener Schäden" geklagt werden (c. 1062 CIC). Hier regeln staatliche Gesetze die Voraussetzungen für Schadensersatzforderungen (§§46 und 1247 ABGB). Nähere rechtliche Bestimmungen, die die Bischofskonferenz treffen kann, gibt es in Österreich nicht.
* Die Verlobungsfeier ist eine Sakramentalie: Der Segen Gottes und der Kirche stärkt die Brautleute während der Verlobung und ermutigt sie.
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