Altorientalen
Siehe Orthodoxie
Durch die Taufe und die Firmung haben alle Gläubigen Anteil am königlichen Priestertum Christi.
Die Laien nehmen aktiv Anteil am Leben der Gesamtkirche.
In den Ostkirchen (Orthodoxe und Altorientalen) wurde die Tradition beibehalten. Damit gibt es auch eine Übereinstimmung mit der röm-kath. Kirche hinsichtlich der Dreigliedrigkeit des Amtes (Bischof, Priester, Diakon).
Ausgenommen davon ist die Stellung des Bischofs von Rom als Papst.
Das Amt stellt ein Korrektiv des Priestertums aller Gläubigen und umgekehrt dar.
Der Wächter der Orthodoxie ist das Volk Gottes.
Alle Getauften gehören dem einen Leib Christi an (l Kor 12,13; Rom 12,4 und andere) und haben Anteil an der Sendung Christi. („wahre Gleichheit in der allen Gläubigen gemeinsamen Würde und Tätigkeit zum Aufbau des Leibes Christi“, Vat. II, Lumen gentium 2).
Davon unterschieden ist das besondere Priestertum. Beide haben Anteil am Priestertum Christi.
Das 2. Vatikanische Konzil hat die Stellung des Bischofs gestärkt. Ein strittiger Punkt bleibt die Position, dass „die heilige Weihe gültig nur ein getaufter Mann“ empfangen kann.
Nach Papst Johannes Paul II. (1994) habe die Kirche keine Vollmacht, Frauen die Priesterweihe zu spenden.
Über ein Diakonat für Frauen wird diskutiert.
„Wer aus der Taufe kriecht, der ist Priester, Bischof und Papst.“ (Martin Luther)
Die Kirche ist die Versammlung aller Gläubigen, bei denen das Evangelium rein gepredigt und die heiligen Sakramente laut dem Evangelium gereicht werden, also über das gottesdienstliche Geschehen in Predigt, Taufe und Abendmahl.
Nach evangelischer Auffassung kann im Prinzip jede/r Getaufte das Abendmahl leiten. Es besteht kein wesentlicher Unterschied zwischen der Vollmacht eines Pfarrers (Pastors) und der eines (nur) Getauften.
Um Unordnung zu vermeiden, sollen jedoch auch nach vielen evangelischen Kirchenordnungen im Normalfall nur geistliche Amtsträger/innen dem Abendmahl vorstehen.
In der anglikanischen Kirchengemeinschaft wird das „allgemeine Priestertum der Gläubigen“ nach 1 Petr 2,5–9 sehr ernst genommen.
Die Frauenordination ist innerhalb der anglikanischen Gemeinschaft nicht einheitlich geregelt.
Im Vergleich zu den Protestanten, die teilweise eine presbyterianische Kirchenverfassung bevorzugen, baut die Anglikanische Kirche auf die Leitung durch Bischöfe (deshalb auch Episcopal Church genannt, z.B. in Deutschland und in den USA).
Ein Streitpunkt im Gespräch mit der Orthodoxie und der römisch-katholischen Kirche bleibt auch hier die Frage nach einer ununterbrochenen apostolischen Nachfolge.
Altorientalen
Patriarch Tawadros II. salbt und weiht den neuen Altar in der nun koptischen Kirche „Maria vom Siege“, Wien 15.
Bischof Andrej (Cilerdzic) leitet die serbisch-orthodoxe Eparchie (Diözese) für Österreich, die Schweiz und Italien mit Sitz in Wien.
Diakon Karl Langer bei einer Predigt in Wien 22.
Pastorin und Religionslehrerin Elisabeth Kluge, Wien
Sally Wells, anglikanische Priesterin beim Weltgebetstag der Frauen in der anglikanischen Christ Church.
Altorientalen
Siehe Orthodoxie
Die drei Ämter (Diakon, Presbyter, Bischof) werden durch „Handauflegen“ weitergegeben.
In diesem „System einer dreistufigen Hierarchie“ dürfen Diakone und Priester vor ihrer Weihe heiraten, eine zweite Ehe allerdings nicht mehr eingehen.
Bischöfe müssen unverheiratet und in der Regel Mönche sein.
Streitpunkt mit den reformierten Kirchen bleibt die Frage nach der Apostolizität bzw. der apostolischen Nachfolge, was Auswirkungen auf die Frage der „Interkommunion“ hat.
Seit den ersten Jahrhunderten kennt die Kirche das dreistufige Amt des Bischofs, Priesters (Presbyters) und Diakons, das durch Handauflegung und Weihegebet übertragen wird.
So wird die ungebrochene Verbindung mit der Kirche des Anfangs und Christus dem Haupt gegenwärtig. Zugleich wird die Einheit der vielen Ortskirchen sichtbar.
Die Weihe ist die sakramentale Einsetzung in das Amt des Bischofs, des Priesters oder des Diakons und die damit verbundene Bevollmächtigung.
Das Weihesakrament wird in ähnlicher Weise gefeiert, wobei es dem Amt und der Aufgabe entsprechende Unterschiede gibt.
Die Verkündigung des Evangeliums ist der Pfarrgemeinde als Ganzes aufgetragen.
Sie nimmt dies durch vielfältige Ämter und Dienste wahr.
Mit der Ordination (nicht ident mit der Weihe) beruft die Evangelische Kirche A.B. bzw. H.B. Personen in das geistliche Amt, in der Kirche A.B. auch in das geistliche Ehrenamt:
Bischof/Bischöfin, Pfarrer/in, Kurator/in, Presbyter/in und Diakon.
Die Übertragung einer Pfarrstelle erfolgt in der Regel durch Wahl der Pfarrgemeinde. Im Hinblick auf die Apostolizität (ununterbrochene Handauflegung) gibt es weiter Klärungsbedarf.
Obwohl stark reformatorisch geprägt, behält die Kirche die Dreigliedrigkeit der Hierarchie Bischof – Presbyter – Diakon bei. Der Bischof genießt vor allem moralische Autorität.
Außer dem Bischof/der Bischöfin gibt es das Amt des Priesters/der Priesterin und das des Diakons/der Diakonissin. Sie können verheiratet sein.
In der Church of England ist seit 1993 die Ordination von Frauen zu Priesterinnen möglich.
Eine Zulassung von Frauen zum Amt des Bischofs gibt es in Teilen der Anglikanischen Kirche seit 2014.
Altorientalen
Subdiakon, Lektor, Kantor und Türhüter sind weitere Ämter ohne sakramentale Weihe.
Im Gegensatz zu westlichen Kirchen sind in orientalischen Kirchen traditionell die meisten Theologen (in deren Hand auch ein großer Teil der Lehre liegt) Laien und nicht Kleriker.
Umgekehrt sind viele Priester keine Theologen.
Aktive Teilnahme der Laien an der Lehre und Verkündigung der Botschaft des Evangeliums: als Lehrer und Prediger während der Eucharistiefeier, als Lehrer/in bzw. Professor/in an Universitäten.
Aktive Durchführung des Gottesdienstes, bei der Verwaltung der Kirche und in der Diakonie.
Eine Priesterweihe von Frauen ist kein Thema.
Verschiedene Ämter für Laien werden als Dienste bezeichnet und gründen in der Taufe:
Ministrant/in, Kantor/in, Lektor/in,
Kommunionhelfer/in, WortGottesFeier-Leiter/in und Spender/in von Sakramentalien (z.B. Begräbnis).
Viele weitere Dienste und Berufe stehen heute auch Frauen offen (etwa als Religionslehrerin, Universitätsprofessorin, Pastoralassistentin, Ehebandverteidigerin, u.a.)
Presbyter/innen (sind als „Älteste“ Mitglieder des Leitungsorgans der christlichen Gemeinde = Presbyterium), Prädikant, Diakonisse, Kantor/in, Küster (Mesner) und Lektor/in.
Bei der Ordinierung ins Ehrenamt gibt es in der Kirche A.B. innerkirchlich Diskussionsbedarf bezüglich der Erfordernisse und dem Grad der Öffentlichkeit.
Volle Beteiligung von Laien in allen Gottesdiensten.
Eine besondere Ausprägung findet dies im Laienstand der Reader (Lektoren), die nach einer mehrjährigen Ausbildung mit bischöflicher Lizenz Wortgottesdienste abhalten, predigen, lehren und beerdigen.
Teil 1 der Serie:
katholisch / evangelisch: Was sie verbindet, was sie trennt
Teil 2 der Serie:
Verständnis der Heiligen Schrift
Teil 3 der Serie:
Teil 4 der Serie:
Teil 5 der Serie:
Teil 6 der Serie:
Teil 7 der Serie:
Teil 8 der Serie:
Teil 9 der Serie:
Teil 10 - Ende der Serie
weitere Informationen zu
E-Mail-Adresse: redaktion@dersonntag.at
Datenschutzeinstellungen
Auf unserer Webseite werden Cookies verwendet für Social Media, Analyse, systemtechnische Notwendigkeiten und Sonstiges. Sie können Ihre Zustimmung später jederzeit ändern oder zurückziehen.